Bericht und Antrag der Fuerstlichen Regierung an den Hohen Landtag
zur Schaffung einer Strafprozessordnung (StPO)
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Vaduz, 31. Mai 1988
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
sehr geehrte Frau Abgeordnete,
sehr geehrte Herren Abgeordnete,
Die Regierung gestattet sich, Ihnen nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Schaffung einer Strafprozessordnung zu unterbreiten:
Beim Studium dieses Berichtes und Antrages sind die nachstehenden Hinweise zu beachten, da sie geeignet sind, die komplexe Materie zu ordnen und die Arbeit zu erleichtern.
a) | Gegenstand dieses Berichtes und Antrages sind zahlreiche Aenderungen und Ergänzungen der geltenden Strafprozessordnung (StPO), die im Zusammenhang mit der Einführung des neuen Strafgesetzbuches (StGB), des Strafrechtsanpassungsgesetzes (StrAG) sowie des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) notwendig und zweckmässig erscheinen. |
b) | Ausgangslage ist hiebei die geltende StPO. In den folgen den Abschnitten A (Allgemeines), B (Aenderungen im einzelnen) und C (Erläuterungen zu den einzelnen Aenderungen) wird dabei, soweit Paragraphen der StPO zitiert werden, die Nummerierung der geltenden StPO verwendet. |
c) | In Abschnitt D (Ueberleitung) wird sodann dargestellt, dass die in vielen Paragraphen geänderte, ergänzte und aufgehobene alte StPO im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit einer neuen Durchnummerierung bedarf. |
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Daher weist der vorgelegte Entwurf auch eine neue Paragraphenreihenfolge auf. Diese wird im Abschnitt D durch eine Uebersichtstabelle dargestellt und erläutert. Anhand dieser Uebersichtstabelle kann sofort und mit einem einzigen Blick zu jedem Paragraphen des vorgelegten Entwurfes (Spalte 5 der Uebersichtstabelle) der entsprechende Paragraph der geltenden StPO (Spalte 1 der Uebersichtstabelle) aufgefunden werden. Dabei kann sowohl vom alten Paragraphen ausgegangen und der neue Paragraph aufgefunden werden wie umgekehrt vom neuen Paragraphen ausgegangen und der alte Paragraph festgestellt werden. In den Spalten 2, 3 und 4 der Uebersichtstabelle sind weiters die Fundstellen für die in den Abschnitten B und C im einzelnen angeführten und erläuterten Aenderungen, Ergänzungen und Aufhebungen der alten StPO ausgewiesen. Es empfiehlt sich daher, bei der Durchsicht oder beim Lesen des Entwurfes die im Abschnitt D näher erläuterte Uebersichtstabelle zur Hand zu nehmen.
Aenderungen und Ergänzungen sind in diesem Entwurf schräg gedruckt, Auslassungen und Aufhebungen werden im Text mit dem Zeichen "(...)" oder "(§...)" angezeigt.