Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1988 / 3
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Ein­lei­tung
1.All­ge­meines
2.Grund­zuege der Charta
3.Erlaeu­te­rungen zu den mate­ri­ellen Bes­tim­mungen der Charta und zu deren Aus­wir­kungen auf das Fuers­tentum Liechtenstein
4.Ver­nehm­las­sungs­ver­fahren
5.Schluss­fol­ge­rungen
6.Antrag
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Fuerstlichen Regierung an den Hohen Landtag
betreffend die europäische CHARTA der  kommunalen Selbstverwaltung vom 15. Oktober 1985
 
Vaduz, den 1. März 1988
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
sehr geehrte Frau Abgeordnete,
sehr geehrte Herren Abgeordnete,
Die Regierung gestattet sich, Ihnen nachstehend den Bericht und Antrag betreffend die Ratifikation der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung vom 15.' Oktober 1985 zu unterbreiten.
1
1.Allgemeines
Liechtenstein ist am 23. November 1978 dem Europarat beigetreten. Der Europarat, dessen Ziel es u.a. ist, für die Grundsätze der parlamentarischen Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte einzutreten, hat im Oktober 1985 eine "Charta der kommunalen Selbstverwaltung" zur Unterschrift aufgelegt. Diese Charta war vorgängig von den Ministerdelegierten an ihrer Sitzung im Mai 1985 in Form einer Konvention angenommen worden. Im Rahmen der Vorarbeiten hatte sich Liechtenstein mit einigen anderen Staaten für diese Charta stark eingesetzt, da aus liechtensteinischer Sicht und in Anbetracht der ausgeprägten Gemeindeautonomie in Liechtenstein diese Konvention ein wichtiges Vertragswerk ist.
Liechtenstein hat die Charta am 15. Oktober 1985 unterzeichnet. 9 weitere Mitgliedstaaten, nämlich die Schweiz, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Portugal, Spanien, Griechenland, Zypern und Belgien haben die Konvention ebenfalls unterzeichnet. Dänemark, Luxemburg und Oesterreich haben sie bereits ratifiziert.
LR-Systematik
0..1
0..14
LGBl-Nummern
1988 / 021
Landtagssitzungen
06. April 1988