Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1988 / 4
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Ein­lei­tung
1.Ein­lei­tung
2.Inhalt des Uebereinkommens
3.Bedeu­tung und Aus­wir­kungen des Uebe­rein­kom­mens fuer das Fuers­tentum Liechtenstein
4.Finan­zi­elle und per­so­nelle Auswirkungen
5.Antrag
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Fuerstlichen Regierung an den Hohen Landtag
betreffend das Uebereinkommen zum Schutz des  architektonischen Erbes Europas, vom 3. Oktober 1985
 
Vaduz, den 1. März 1988
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
sehr geehrte Frau Abgeordnete,
sehr geehrte Herren Abgeordnete,
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend das Übereinkommen zum Schutz des architektonischen Erbes Europas, abgeschlossen am 3. Oktober 1985 in Granada, zu unterbreiten.
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1.Einleitung
Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat bereits im Jahre 1963 die Initiative ergriffen, um die zwischenstaatliche Zusammenarbeit in bezug auf den Schutz und die Instandsetzung von unbeweglichem Kulturgut zu fördern.
Nach der ersten Europäischen Ministerkonferenz über den Denkmalschutz im November 1969 in Brüssel hat die Parlamentarische Versammlung mit ihrer Empfehlung 589 (1970) das Ministerkomitee auf die Wünschbarkeit der Bildung eines ständigen Komitees für die Zusammenarbeit auf diesem Gebiet und auf die Schaffung einer Europäischen Charta mit generellen Grundsätzen über den Schutz und die Wiederbelebung des kulturellen Erbes hingewiesen. Das Ministerkomitee hat im September 1975 die Charta über den Denkmalschutz angenommen und im September 1981 dem Direktionskomitee für das architektonische Erbe und Urbanpolitik den Auftrag gegeben, ein Gutachten über die Möglichkeit und Zweckmässigkeit
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der Ausarbeitung einer Konvention zum Schutz des architektonischen Erbes zu erstellen. Nach eingehender Prüfung des Auftrags hat sich das Direktionskomitee zugunsten einer Konvention ausgesprochen. Auf Vorschlag des genannten Direktionskomitees hat das Ministerkomitee im Jahre 1983 die Schaffung eines Expertenkomitees beschlossen und ihm den spezifischen Auftrag erteilt, den Entwurf für ein Europäisches Uebereinkommen für den Denkmalschutz auszuarbeiten.
Das Uebereinkommen zum Schutz des architektonischen Erbes Europas wurde am 3. Oktober 1985 anlässlich der 2. Europäischen Ministerkonferenz über den Denkmalschutz in Granada zur Unterzeichnung aufgelegt. Liechtenstein hat wie 15 andere Europaratsstaaten das Abkommen an diesem Tag unterzeichnet.
Das Uebereinkommen ist am 1. Dezember 1987 in Kraft getreten. Bisher haben es 4 Europaratsstaaten ratifiziert, 14 weitere Staaten haben es unterzeichnet.
Es ist das zweite Abkommen auf dem Gebiete des Denkmalschutzes im Rahmen des Europarates nach dem Europäischen Uebereinkommen über den Schutz des archäologischen Kulturgutes vom 6. Mai 1969, welchem Liechtenstein mit Wirkung ab dem 14. Juli 1976 beigetreten ist (LGBl. 1976 Nr. 18).
LR-Systematik
0..4
0..44
LGBl-Nummern
1988 / 020
Landtagssitzungen
06. April 1988