Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1988 / 64
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Ein­lei­tung
I.[Allgemeines]
1.Unvera­en­derte Bestimmungen
2.Nicht zweck­ge­bun­dene Finanz­zu­wei­sungen (Art. 3)
3.Ver­zin­sung der Dota­ti­ons­ka­pi­ta­lien der Liech­tens­tei­ni­schen Lan­des­bank und der Liech­tens­tei­ni­schen Kraft­werke (Art. 12 und 13)
4.Antrag
II.Blauer Teil
5.Regie­rungs­vor­lage
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fuerstentums Liechtenstein
betreffend das Finanzgesetz fuer das Jahr 1989
 
1
Vaduz, 14. November 1988
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frau Abgeordnete
Sehr geehrte Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zum Entwurf für das Finanzgesetz 1989 zu unterbreiten.
1.Unveraenderte Bestimmungen
Der dem Landtag zur Beratung und Beschlussfassung vorliegende Entwurf zum Finanzgesetz für das Jahr 1989 entspricht - mit Ausnahme der Bestimmungen der Artikel 3 und 12 - unverändert den bereits für das laufende Jahr geltenden Vorschriften. Es erübrigt sich daher nach Auffassung der Regierung, weitere Erläuterungen zu den inhaltlich nicht abgeänderten Bestimmungen anzubringen.
LR-Systematik
6
61
612
LGBl-Nummern
1989 / 001