Ergänzender Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zur Schaffung eines Gesetzes über die Obligatorische Unfallversicherung
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Vaduz, den 13. November 1989
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
sehr geehrte Frau Abgeordnete,
sehr geehrte Herren Abgeordnete
Anlässlich der ersten Lesung der Regierungsvorlage eines Gesetzes über die obligatorische Unfallversicherung am 26. Oktober 1989 wurden verschiedene Aenderungsvorschläge gemacht, die die Regierung veranlassen, nachstehende Abänderungsanträge betreffend den Inhalt der Gesetzesvorlage zu unterbreiten.
Zu den im Anhang beigefügten Abänderungsvorschlägen ist folgendes zu bemerken:
Zu Artikel 1 Absatz 1
Es wurde angeregt, statt dem Begriff "Werkstätten" den umfassenderen Begriff "Betriebe" zu verwenden.
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Zu Artikel 9 Absatz 3
Durch Einfügung des Wortes "diesbezüglich" soll klargestellt werden, dass es sich um eine ärztliche Behandlung der betreffenden Berufskrankheit handeln muss.