Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1989 / 32
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Ein­lei­tung
I.Anlass
II.Aus­gangs­lage
III.Grund­züge der Gesetzesvorlage
IV.Ver­nehm­las­sungs­er­gebnis
1.Im allgemeinen
2.Im einzelnen
V.Recht­liche Erwägungen
VI.Finan­zi­elle und per­so­nelle Auswirkungen
VII.Antrag
Blauer Teil
 
Bericht und Antrag  der Regierung an den  Landtag des Fuerstentums Liechtenstein
zum Gesetz über die Erhaltung und Sicherung  des landwirtschaftlich nutzbaren Bodens
 
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Vaduz, 6. September 1989
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frau Abgeordnete
Sehr geehrte Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, Ihnen nachstehenden Bericht und Antrag zu unterbreiten:
I.Anlass
Mit der Motion vom 20. Mai 1987 der Abgeordneten Josef Biedermann, Josef Büchel, Dr. Dieter Walen, Heinz Ritter, Louis Gassner, Emma Eigenmann und Johann Kindle wurde die Regierung beauftragt, dem Landtag einen Vorschlag für den gesetzlichen Schutz einer landesweiten Landwirtschaftszone zu unterbreiten. Die Motion wurde wie folgt begründet: "Die Schaffung und der langfristige Schutz einer Landwirtschaftszone ist für die Zukunft unseres Landes lebenswichtig. Die Existenzsicherung der landwirtschaftlichen Betriebe und die Erhaltung der vielfältigen, gewachsenen Kulturlandschaft kann nur durch den gesetzlichen Schutz der noch vorhandenen Landwirtschaftsflächen gewährleistet werden. Während unsere Bevölkerung ständig zunimmt, wird die Kulturfläche immer kleiner. Die weitere Zersiedlung muss aufgehalten werden. Auch um einen gewissen Grad der Selbstversorgung mit Grundnahrungsmitteln zu erhalten, brauchen wir das raumplanerische Mittel der Landwirtschaftszone. In den Gesprächen mit den Gemeinden und den Landwirten ist die Notwendigkeit und Bereitschaft klar bestätigt worden. Die Vorarbeiten sollten von der Regierung möglichst bald abgeschlossen werden und zu einem konkreten Vorschlag an den Landtag führen."
LR-Systematik
7
70
702
LGBl-Nummern
1992 / 041
Landtagssitzungen
25. März 1992
27. September 1989