Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fuerstentums Liechtenstein
zum Gesetz über die Erhaltung und Sicherung des landwirtschaftlich nutzbaren Bodens
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Vaduz, 6. September 1989
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frau Abgeordnete
Sehr geehrte Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, Ihnen nachstehenden Bericht und Antrag zu unterbreiten:
Mit der Motion vom 20. Mai 1987 der Abgeordneten Josef Biedermann, Josef Büchel, Dr. Dieter Walen, Heinz Ritter, Louis Gassner, Emma Eigenmann und Johann Kindle wurde die Regierung beauftragt, dem Landtag einen Vorschlag für den gesetzlichen Schutz einer landesweiten Landwirtschaftszone zu unterbreiten. Die Motion wurde wie folgt begründet: "Die Schaffung und der langfristige Schutz einer Landwirtschaftszone ist für die Zukunft unseres Landes lebenswichtig. Die Existenzsicherung der landwirtschaftlichen Betriebe und die Erhaltung der vielfältigen, gewachsenen Kulturlandschaft kann nur durch den gesetzlichen Schutz der noch vorhandenen Landwirtschaftsflächen gewährleistet werden. Während unsere Bevölkerung ständig zunimmt, wird die Kulturfläche immer kleiner. Die weitere Zersiedlung muss aufgehalten werden. Auch um einen gewissen Grad der Selbstversorgung mit Grundnahrungsmitteln zu erhalten, brauchen wir das raumplanerische Mittel der Landwirtschaftszone. In den Gesprächen mit den Gemeinden und den Landwirten ist die Notwendigkeit und Bereitschaft klar bestätigt worden. Die Vorarbeiten sollten von der Regierung möglichst bald abgeschlossen werden und zu einem konkreten Vorschlag an den Landtag führen."