Vaduz, 5. Dezember 1989
P
An den
Hohen Landtag des
Fürstentums Liechtenstein
9490 Vaduz
Volksabstimmung vom 1./3. Dezember 1989 über das Initiativbegehren auf Abänderung von Artikel 63 der Verfassung (Kontrolle der Justizverwaltung)
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frau Abgeordnete,
Sehr geehrte Herren Abgeordnete,
Der Landtag hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 27./28. September 1989 das Initiativbegehren vom 14. Juni 1989 auf Abänderung von Artikel 63 der Verfassung (Kontrolle der Justizverwaltung) abgelehnt und die Regierung mit der Anordnung einer Volksabstimmung beauftragt. Die Volksabstimmung fand, wie Ihnen bekannt ist, am 1./3. Dezember 1989 statt. Die Regierung gestattet sich, den Hohen Landtag anhand der Beilage über das Ergebnis der Abstimmung in Kenntnis zu setzen.
Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Frau Abgeordnete, sehr geehrte Herren Abgeordnete, die Versicherung der vorzüglichen Hochachtung.
Regierung des
Fürstentums Liechtenstein
Beilage:
Abstimmungsergebnis
Nr. 60/1989