Stellungnahme
zu den in der ersten Lesung der Regierungsvorlage zum Gesetz Ueber die Landespolizei im Landtag vom 20./21. Dezember 1988 aufgeworfenen Fragen
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Vaduz, 6. Juni 1989
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
sehr geehrte Frau Abgeordnete,
sehr geehrte Herren Abgeordnete,
In der Landtagssitzung vom 20./21. Dezember 1988 wurden bei der Beratung der Gesetzesvorlage über die Landespolizei verschiedene Fragen aufgeworfen, die einer näheren Abklärung bedurften. Die Regierung unterbreitet dem Landtag nachfolgende Stellungnahme, die in drei Teile gegliedert ist.
Diskussionen bildeten vornehmlich Fragen, die sich auf den Gesetzestitel, die Abgrenzung gegenüber der Gemeindepolizei und die Zusammenarbeit von Landes- und Gemeindepolizei, die Bewaffnung der Hilfspolizei, die Aus- und Weiterbildung der Landespolizei, die Frauen und Mädchen als Opfer von Sittlichkeitsdelikten, die Uniform als Ausweis, die Aufsichtsbeschwerde an die Regierung, den Datenschutz und die Vernichtung von Polizeiakten bezogen. Darauf wird, wie auch auf andere Themen, bei der Behandlung der einzelnen Artikel und in deren Reihenfolge näher eingegangen.