Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag
zum Feuerwehrgesetz
2
Vaduz, 10. Januar 1990
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
sehr geehrte Frau Abgeordnete,
sehr geehrte Herren Abgeordnete,
Wir gestatten uns, Ihnen nachstehenden Bericht und Antrag zu einem Feuerwehrgesetz zu unterbreiten:
Das bisherige Feuerlöschgesetz vom 18. Juli 1967 löste die Feuerlöschordnung vom 24. Oktober 1865 ab. Es brachte in sachlicher und organisatorischer Hinsicht eine Anpassung an die Zeiterfordernisse, denn es hatte sich gezeigt, dass die Feuerlöschordnung von 1865 in der Praxis nicht mehr anwendbar gewesen war. Diese Tatsache ist auch Grund für die Neuüberarbeitung des geltenden Feuerlöschgesetzes vom 18. Juli 1967 gewesen. Nach einer Eingabe des Feuerwehrverbandes sind Aenderungen und Ergänzungen notwendig geworden, die sich über das ganze Gesetz hin erstrecken. Daher war es angebracht, eine Neufassung des Gesetzes vorzunehmen, denn eine teilweise Revision von einer Vielzahl von Bestimmungen hätte zu einer Unübersichtlichkeit geführt, die der Anwendung des Gesetzes in der Praxis hinderlich gewesen wäre.