Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1990 / 1
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Ein­lei­tung
I.Aus­gangs­lage
II.Grund­züge
III.Ver­nehm­las­sung
1.Ver­nehm­las­sungs­aus­sagen
2.Stel­lung­nahme
IV.Kom­men­tie­rung der Gesetzesvorlage
I. All­ge­meine Bes­tim­mungen (Artikel 1 bis 6)
II. Orga­ni­sa­tion (Artikel 7 bis 35)
III. Finan­zie­rung (Artikel 36 bis 38)
IV. Rechts­mittel. V. Straf­bes­tim­mungen. VI. Schluss­bes­tim­mungen (Artikel 39 bis 45)
V.Recht­liche Erwägungen
VI.Finan­zi­elle und per­so­nelle Auswirkungen
VII.Antrag
Regie­rungs­vor­lage
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag
zum Feuerwehrgesetz
 
2
Vaduz, 10. Januar 1990
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
sehr geehrte Frau Abgeordnete,
sehr geehrte Herren Abgeordnete,
Wir gestatten uns, Ihnen nachstehenden Bericht und Antrag zu einem Feuerwehrgesetz zu unterbreiten:
I.Ausgangslage
Das bisherige Feuerlöschgesetz vom 18. Juli 1967 löste die Feuerlöschordnung vom 24. Oktober 1865 ab. Es brachte in sachlicher und organisatorischer Hinsicht eine Anpassung an die Zeiterfordernisse, denn es hatte sich gezeigt, dass die Feuerlöschordnung von 1865 in der Praxis nicht mehr anwendbar gewesen war. Diese Tatsache ist auch Grund für die Neuüberarbeitung des geltenden Feuerlöschgesetzes vom 18. Juli 1967 gewesen. Nach einer Eingabe des Feuerwehrverbandes sind Aenderungen und Ergänzungen notwendig geworden, die sich über das ganze Gesetz hin erstrecken. Daher war es angebracht, eine Neufassung des Gesetzes vorzunehmen, denn eine teilweise Revision von einer Vielzahl von Bestimmungen hätte zu einer Unübersichtlichkeit geführt, die der Anwendung des Gesetzes in der Praxis hinderlich gewesen wäre.
LR-Systematik
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Landtagssitzungen
16. Mai 1990
28. März 1990