Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1990 / 14
Zurück Druckansicht Dokument als PDF Navigation anzeigen
Ein­lei­tung
1.All­ge­meines
2.Bei­be­hal­tung des Datums für den Staatsfeiertag
3.Antrag
4.Geset­zes­vor­lage
 
Bericht und Antrag  der Regierung  an den  Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zur Schaffung eines Gesetzes über den  Staatsfeiertag
 
1
Vaduz, den 29. März 1990
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
sehr geehrte Frau Abgeordnete,
sehr geehrte Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zur Schaffung eines Gesetzes über den Staatsfeiertag zu unterbreiten.
1.Allgemeines
Zu Ehren von Fürst Franz Josef II., welcher kurz zuvor als erster Fürst im Lande selbst Wohnsitz genommen hatte, beschloss die Regierung im Jahre 1940, den Geburtstag des neuen Staatsoberhauptes künftig als Staatsfeiertag zu begehen. In der Regierungssitzung vom 18. Juli 1940 wurde der 15. August (Maria Himmelfahrt) als Staatsfeiertag erklärt. Schon unter den Vorgängern von Fürst Franz Josef II. gab es besondere Feiern anlässlich des Geburtstages des jeweiligen Landesherrn. In den Gemeinden wurde dieser Tag in der Regel mit einem festlichen Hochamt und einer Festpredigt begangen. Die Häuser waren beflaggt. Diese Feiertage, die jedoch nicht jedes Jahr, sondern nur bei besonderen Anlässen stattfanden, waren zudem begleitet von vaterländischen Reden und Musikdarbietungen. Ein eigentlicher liechtensteinischer Staatsfeiertag existierte aber bis zum Jahre 1940 nicht.
2
Die Schaffung eines Staatsfeiertages im Jahre 1940 wurde vom liechtensteinischen Volk positiv aufgenommen. Seit diesem Datum wurde jedes Jahr der Geburtstag des Landesfürsten als Staatsfeiertag feierlich begangen. Dazu ist zu bemerken, dass seine Durchlaucht Fürst Franz Josef II. sein Geburtstagsfest am 16. August feierte, der Staatsfeiertag jeweils am Tage zuvor am kirchlichen Festtag Maria Himmelfahrt begangen wurde. Was den Staatsfeiertag bis zum heutigen Tag stets ausmachte, war die Feier zu Ehren des Landesfürsten. Davon zeugen nicht nur die im Volk übliche Bezeichnung "Fürstenfest" oder "Fürstenfeier" für den Staatsfeiertag, sondern auch der Festumzug, die Gratulationsansprachen sowie das Feuerwerk.
LR-Systematik
1
14
145
LGBl-Nummern
1990 / 034
Landtagssitzungen
27. Juni 1990
17. Mai 1990