Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1990 / 16
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Ein­lei­tung
I.[Subventionsgesetz]
1.All­ge­meines
2.Gründe für die Schaf­fung dieses Gesetzes
3.Schwer­punkte der Gesetzesvorlage
4.Ergebnis der Vernehmlassung
5.Recht­li­ches
6.Finan­zi­elle und per­so­nelle Auswirkungen
7.Antrag
II.[Erläuterungen]
8.Erläu­te­rungen zum Gesetzesentwurf
III.Blauer Teil
9.Geset­zes­vor­lage
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zur Schaffung eines Gesetzes über die Ausrichtung von Landessubventionen (Subventionsgesetz)
 
1
Vaduz, den 12. April 1990
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
sehr geehrte Frau Abgeordnete,
sehr geehrte Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zur Schaffung eines Gesetzes über die Ausrichtung von Landessubventionen (Subventionsgesetz) zu unterbreiten.
1.Allgemeines
Die Subventionen, welche das Land in den meisten Aufgabenbereichen an die Gemeinden und an Dritte ausrichtet, sind heute teils im jährlichen Finanzgesetz, teils in gesonderten gesetzlichen Erlassen und teils auf der Stufe von Regierungsverordnungen geregelt. Ein kleiner Teil der Beiträge stützt sich auf einfache Regierungsbeschlüsse ab, welche durch die bewilligten Budgetkredite finanziell abgedeckt sind.
2
Der Grossteil der geltenden Subventionsordnung stützt sich heute auf das Subventionsreglement (Verordnung vom 23. August 1956, LGBl. 1956 Nr. 14, mit Nachträgen) ab. In dieser Verordnung sind die zu subventionierenden Projekte und Massnahmen zusammengefasst und die Höhe der Beitragssätze festgelegt. Das Reglement enthält auch Bestimmungen über das Verfahren der Subventionsgewährung.
Das Subventionsreglement ist eine Verordnung, welcher der Landtag die Zustimmung erteilt hat. Trotz dieser Zustimmung handelt es sich beim Subventionsreglement um kein formelles Gesetz.
LR-Systematik
6
61
617
LGBl-Nummern
1991 / 071
Landtagssitzungen
12. Dezember 1991
03. Juli 1991
03. Juli 1991
22. November 1990
17. Mai 1990