Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1990 / 41
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Ein­lei­tung
I.[Gesetz über Gold- und Silbermünze]
1.All­ge­meines
2.Rechts­grund­lagen
3.Antrag
II.[Erläuterungen]
4.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Bes­tim­mungen der Gesetzesvorlage
III.Blauer Teil
5.Geset­zes­vor­lage
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zur Schaffung eines Gesetzes betreffend die Ausgabe einer Gold- und einer Silbermünze aus Anlass der Erbhuldigung 1990
 
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Vaduz, 29. Mai 1990
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
sehr geehrte Frau Abgeordnete,
sehr geehrte Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zur Schaffung eines Gesetzes betreffend die Ausgabe einer Gold- und einer Silbermünze aus Anlass der Erbhuldigung 1990 zu unterbreiten.
1.Allgemeines
Nach dem Hinschied Seiner Durchlaucht Fürst Franz Josef II. von und zu Liechtenstein hat Seine Durchlaucht Fürst Hans Adam II. am 15. November 1989 gemäss Artikel 3 und 13 der Verfassung die Regierung des Fürstentums Liechtenstein übernommen. Am 5. Dezember hat der Landesfürst die in Artikel 13 der Verfassung vorgesehene Erbhuldigung seitens des liechtensteinischen Landtages in einer denkwürdigen Sitzung entgegengenommen.
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Am 15. August 1990, am Datum des nunmehr durch Gesetz festgelegten Staatsfeiertages, wird die öffentliche Huldigung an den Landesfürsten durch das Volk stattfinden. Die Huldigung durch das Volk soll die Verbindung zwischen Fürst und Volk dokumentieren und soll sich in ihrem Ablauf an der Huldigung an Seine Durchlaucht Fürst Franz Josef II. am 29. Mai 1939 orientieren. Auch wenn die Erbhuldigung im Jahre 1939 aufgrund der weltpolitischen Lage unter besonderen Vorzeichen stattfand, bleibt der Symbolgehalt eines solchen Aktes unverändert. Die Regierung betrachtet deshalb die kommende öffentliche Huldigung als ein bedeutendes staatspolitisches Ereignis, das auch im Hinblick auf seine historische Bedeutung in entsprechender Weise begangen werden soll.
Auf diesem Hintergrund ist die Regierung der Auffassung, dass die Ausgabe einer Gold- und Silbermünze zur Erbhuldigung durch das Volk am 15. August 1990 sowohl die staatspolitische Bedeutung, wie auch den historischen Rang dieses Anlasses in würdiger Weise unterstreichen kann.
Die Ausgabe von Münzen ist in Liechtenstein besonderen wichtigen Ereignissen vorbehalten. Seit Einführung der Frankenwährung wurden nur sieben Prägungen durchgeführt und zwar in den Jahren 1924, 1930, 1946, 1952, 1956, 1962 (1986 ausgegeben) und 1988.
Die Prägung der liechtensteinischen Goldmünzen erfolgte zur Zeit der Kronenwährung durch das K.K. Münzamt in
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Wien, seit der Einführung der Frankenwährung durch die Eidgenössische Münzstätte in Bern. Bereits bei der Ausgabe der Gold- und Silbermünzen im Jahre 1988 wurde eine Privatfirma mit der Prägung beauftragt, wie dies auch bei dieser Ausgabe vorgesehen ist.
Die Gestaltung der Münzen wurde dem Medailleur Josef Fösleitner aus Wien übertragen.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
1990 / 035
Landtagssitzungen
27. Juni 1990