Stellungnahme der Regierung
zu den in der ersten Lesung der Vorlage zum Gesetz betreffend die Abänderung des Geset- zes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung aufgeworfenen Fragen
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Vaduz, den 12. Juni 1990
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
sehr geehrte Frau Abgeordnete,
sehr geehrte Herren Abgeordnete
Anlässlich der 1. Lesung von Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein betreffend die Abänderung des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung vom 12. April 1990 in der Landtagssitzung vom 16. Mai 1990 wurden eine Reihe von kritischen Anmerkungen und Abänderungsvorschlägen zu einigen Bestimmungen der Regierungsvorlage gemacht, auf die im nachstehenden eingegangen werden soll:
Zu Artikel 2 Absatz 1 lit. b
Beanstandet wurde der erhöhte Vermögensverzehr bzw. die erhöhte Berücksichtigung des Reinvermögens bei Altersrentnern (ein Zehntel statt ein Fünfzehntel), ohne dass unterschieden werde, ob es sich um Altersrentner handelt, die durch Heimaufenthalt oder Hauspflege eine erhöhte Einkommensgrenze im Sinne von Artikel 1 Absatz 2 der Regierungsvorlage in Anspruch nehmen können. Diesem Einwand wird im beiliegenden neuen Abänderungsantrag der Regierung Rechnung getragen.