Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend den Vertrag vom 3. Mai 1990 zur Abänderung des Vertrages zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Republik Österreich vom 17. März 1960 zur Feststellung der Staatsgrenze und Erhaltung der Grenzzeichen
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Vaduz, den
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
sehr geehrte Frau Abgeordnete,
sehr geehrte Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend den Vertrag vom 3. Mai 1990 zur Änderung des Vertrages zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Republik Österreich vom 17. März 1960 zur Feststellung der Staatsgrenze und Erhaltung der Grenzzeichen zu unterbreiten.
An der Staatsgrenze mit der Republik Österreich sind schon vor dem zweiten Weltkrieg Arbeiten zu deren Vermarkung und Vermessung begonnen worden. Diese Arbeiten sind bald nach Kriegsende von einer gemischten Kommission wieder aufgenommen worden. Nach Fertigstellung des Grenzurkundenwerkes ist am 17. März 1960 ein Vertrag zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Republik Österreich zur Fest-
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stellung der Staatsgrenze und Erhaltung der Grenzzeichen, LGBl. 1960 Nr. 19, (im weiteren Vertrag vom 17. März 1960 genannt) unterzeichnet worden.
Der Vertrag vom 17. März 1960 regelt in seinem Abschnitt I den Verlauf und die Beurkundung der Staatsgrenze und im Abschnitt II den Schutz und die Erhaltung der Grenzzeichen. Im Abschnitt III enthält er eine Regelung über Privatrechtsverhältnisse und im Abschnitt IV einige allgemeine Bestimmungen.