Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1990 / 68
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Ein­lei­tung
I.Aus­gangs­lage
1.Vor­be­mer­kungen
2.Ueber­blick über die geschicht­liche Ent­wick­lung unserer Gemeinden
3.Die Ent­wick­lung des Bürgerrechts
4.Bür­ger­ver­mögen und Bürgernutzen
5.Das gel­tende Gemeindegesetz
II.Grund­züge des Ver­nehm­las­sungs­ent­wurfes vom 17. August 1988
III.Ver­nehm­las­sungs­er­gebnis
1.Im Grundsätzlichen
2.Im einzelnen
IV.Aus­ein­an­der­set­zung mit dem Ver­nehm­las­sungs­er­gebnis und Kom­mentar zu den Ein­zelnen Bestimmungen
1.Aus­ein­an­der­set­zung mit dem Vernehmlassungsergebnis
2.Kom­mentar zu den ein­zelnen Artikeln
V.Antrag
Regie­rungs­vor­lage
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zur Schaffung eines Gesetzes über die Bürgergenossenschaften
 
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Vaduz, 4. September 1990
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
sehr geehrte Frau Abgeordnete,
sehr geehrte Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, Ihnen nachstehenden Bericht und Antrag zur Schaffung eines Gesetzes über die Bürgergenossenschaften zu unterbreiten.
1.Vorbemerkungen
Am 30. Juni 1982 überwies der Landtag ein Postulat an die Regierung, mit welchem dieselbe eingeladen wurde, die mit der Einführung des Frauenstimmrechtes zusammenhängenden Probleme zu prüfen und insbesondere in bezug auf die politische Rechtsstellung der "Auswärtigen" (Liechtensteiner mit liechtensteinischem Wohnsitz ausserhalb der Heimatgemeinde) dem Landtag Bericht zu erstatten und die nach Auffassung der Regierung notwendigen gesetzgeberischen Massnahmen vorzuschlagen. In ihrem Bericht vom 20. November 1983 an den Landtag kam die Regierung zum Schluss, dass eine befriedigende Lösung für die Ausübung der politischen Volksrechte in Gemeindeangelegenheiten nur mit einer
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klaren Trennung von politischer Gemeinde und Bürgergemeinde verwirklicht werden könne. Es sei daher sinnvoll, das geltende Gemeinderecht einer grundsätzlichen Ueberprufung zu unterziehen. In der Folge bestellte die Regierung eine Kommission zur Erarbeitung von Entscheidungsgrundlagen für eine Totalrevision des Gemeindegesetzes. Die Erarbeitung der Entscheidungsgrundlagen erfolgte in zwei Phasen. In einer ersten Phase wurden Grundsatz fragen zur Revision des Gemeindegesetzes ausgearbeitet und in die Vernehmlassung gegeben. Diese Grundsatzfragen und die Vernehmlassungsergebnisse werden im Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag zur Schaffung eines Gemeindegesetzes (vgl. Ziff. II des Berichtes und Antrages, S. 6 ff.) eingehend dargestellt, so dass es sich erübrigt, sie in diesem Bericht und Antrag wiederzugeben. Unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse erarbeitete dann die Kommission in einer zweiten Phase einen Entwurf zu einem neuen Gemeindegesetz und einen Entwurf zu einem Gesetz über die Bürgergenossenschaften, welche 1988 samt Begleitberichten in die Vernehmlassung gegeben wurden.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
1996 / 077
Landtagssitzungen
23. Juni 1993
25. Oktober 1990