Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1990 / 88
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Ein­lei­tung
I.Gene­relle Fragen
1.Besol­dung der Regie­rungs­mit­glieder (Art. 33 und Art. 34) und der Land­richter (Art. 31 und 32)
2.Ent­schä­di­gung der neben­amt­li­chen Richter an den liech­tens­tei­ni­schen Kollegialgerichten
3.Unter­schied­liche besol­dungs­recht­liche Rege­lungen für Lehrer und Beamte
4.Auf­nahme des Ein­rei­hungs­planes ins Gesetz (Ergän­zung zu Art. 10)
5.Besol­dungs­recht­liche Stel­lung von Rich­tern und Beamten im Besoldungsgesetz
II.Voten und Antrage zu ein­zelnen Artikeln
Art. 5
Art. 7
Art. 9
Art. 10
Art. 11
Art. 12
Art. 13
Art. 14
Art. 19
Art. 22
Art. 26
Art. 27 und 28
Art. 29
Art. 36
Art. 39
Art. 41
Art. 45
Art. 46
Art. 47
III.Zusam­men­fas­sung der von der Regie­rung bean­tragten Änderungen
Grüner Teil
 
Stellungnahme
zu den in der ersten Lesung der  Regierungsvorlage zur Schaffung eines  Besoldungsgesetzes aufgeworfenen Fragen
 
2
Vaduz, 30. Oktober 1990
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frau Abgeordnete
Sehr geehrte Herren Abgeordnete
In der Landtagssitzung vom 27./28. Juni 1990 wurden anlässlich der Beratung der Gesetzesvorlage über die Schaffung eines Besoldungsgesetzes Fragen aufgeworfen und Anregungen gemacht, welche von der Regierung näher überprüft wurden. Die Regierung unterbreitet nachstehend dem Landtag eine Stellungnahme zu den aufgeworfenen Fragen sowie Anträge für die Neuformulierung einzelner Artikel aufgrund der Überprüfung der im Landtag unterbreiteten und von der Regierung überprüften Vorschläge. Im ersten Teil werden grundsätzliche Fragen erörtert. In einem zweiten Teil werden die Anträge zu den einzelnen Artikeln behandelt. In einem dritten Teil sind die beantragten oder zur Diskussion gestellten Neufassungen für einzelne Artikel zusammengefasst.
1.Besoldung der Regierungsmitglieder (Art. 33 und Art. 34) und der Landrichter (Art. 31 und 32)
In der Debatte anlässlich der ersten Lesung der Gesetzesvorlage wurde beantragt, es sollten zur Besoldung der Regierungsmitglieder und der Landrichter nochmals Überlegungen angestellt werden.
Die Regierung hat nochmals Vergleiche über die Stellung von Regierung, vollamtlichen Richtern und Beamten ausarbeiten lassen. Eine Dokumentation ist der Finanzkommission des Landtages zugestellt worden. Die Finanzkommission wird sich mit diesen Fragen befassen und dem Landtag gegebenenfalls Antrag stellen.