Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1991 / 1
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Ein­lei­tung
1.Ein­lei­tung
2.Wich­tigste Ände­rungen am bis­he­riger Vertragswerk
2.0Sat­zung
2.1All­ge­meine Verfahrensordnung
2.2Welt­post­ver­trag
2.3Post­pa­ke­t­ab­kommen
2.4Post­an­wei­sungs­ab­kommen
2.5Post­check­ab­kommen .
2.6Nach­nah­me­ab­kommen
3.Finan­zi­elle Auswirkungen
4.Antrag
 
Bericht und Antrag  der Regierung an den  Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Genehmigung der am XX. Weltpostkongress in  Washington am 14. Dezember 1989 unterzeichneten Urkunden
 
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Vaduz, den 3. Januar 1991
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
sehr geehrte Frau Abgeordnete,
sehr geehrte Herren Abgeordnete,
Die Regierung gestattet sich, Ihnen nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die am 20. Weltpostkongress am 14. Dezember 1989 unterzeichneten Urkunden zur Genehmigung zu unterbreiten.
1.Einleitung
Das Fürstentum Liechtenstein ist seit dem Jahre 1962 Vollmitglied des Weltpostvereins (UPU). Der Kongress ist das oberste Organ des Weltpostvereins. Er wird grundsätzlich alle fünf Jahre einberufen, um die Bestimmungen über den Internationalen Postdienst zu überprüfen und zu ergänzen.
Seit dem Beitritt Liechtensteins zur UPU fanden folgende Kongresse statt:
 
XV.
 
Kongress des Weltpostvereins in Wien, 1964 (Ratifikation der Schlussakte durch Liechtenstein 1967 im LGBl. nicht publiziert)
 
XVI.
 
Kongress des Weltpostvereins in Tokio, 1969 (Ratifikation der Schlussakte durch Liechtenstein 1971, LGBl. 1972 Nr. 12)
 
XVII.
 
Kongress des Weltpostvereins in Lausanne, 1974 (Ratifikation der Schlussakte durch Liechtenstein 1975, LGBl. 1975 Nr. 45)
 
XVIII.
 
Kongress des Weltpostvereins in Rio de Janeiro, 1979 (Ratifikation der Schlussakte durch Liechtenstein 1981, LGBl. 1981 Nr. 38)
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XIX.
 
Kongress des Weltpostvereins in Hamburg, 1984 (Ratifikation der Schlussakte durch Liechtenstein 1985, LGBl. 1986 Nr. 31)
Der XX. Kongress des Weltpostvereins fand vom 13. November bis zum 14. Dezember 1989 in Washington statt. Am 23. Oktober 1989 hat die Fürstliche Regierung beschlossen, am Weltpostkongress in Washington teilzunehmen und die Schweizer Delegation mit der Vertretung der liechtensteinischen Interessen zu beauftragen. Die Schweizer Delegation wurde mit der entsprechenden Vollmacht ausgestattet, die Urkunden im Namen der Fürstlichen Regierung und unter Vorbehalt der Ratifizierung zu unterzeichnen.
Der Kongress verabschiedete folgende Urkunden:
Die Satzung des Weltpostvereins
Die allgemeine Verfahrensordnung des Weltpostvereins
Den Weltpostvertrag
Das Postpaketabkommen
Das Postanweisungsabkommen
Das Postcheckabkommen
Das Nachnahmeabkommen
Die Satzung, die allgemeine Verfahrungsordnung und der Weltpostvertrag sind Urkunden, die für alle Mitgliedsländer der UPU verbindlich sind. Bei den anderen Abkommen handelt es sich insofern um fakultative Verträge, als sie nur jene Verwaltungen verpflichten, die dem entsprechenden Vertrag beitreten.
Das Postreisegutscheinabkommen, das Einzugsauftragsabkommen sowie das Postzeitungsabkommen sind aufgehoben worden.
Liechtenstein hat, so wie die Schweiz, alle vom Kongress in Washington verabschiedeten Verträge mit Ausnahme des internationalen Spardienst-
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abkommens am 14. Dezember 1989 unterzeichnet. Die neuen Urkunden sind am 1. Januar 1991 in Kraft getreten. Sie bedürfen der Ratifikation der Unterzeichnerstaaten.
Im Rahmen des Vertrages zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Besorgung der Post- und Fernmeldedienste im Fürstentum Liechtenstein durch die Schweizerischen PTT-Betriebe vom 9. Januar 1978 (Artikel 4) gelten die vom XX. Weltpostkongress verabschiedeten Schlussakte, welche die Schweiz ratifiziert, auch für Liechtenstein.
Gemäss Artikel 6 des Postvertrages ist das Recht des Fürstentums Liechtenstein im Bereich des Post- und Fernmeldewesens nicht eingeschränkt, selbst Vertragspartei internationaler Übereinkommen oder Mitgliedstaat internationaler Organisationen zu werden, denen die Schweiz angehört. Liechtenstein macht davon vor allem aufgrund souveränitätspolitischer Überlegungen Gebrauch.
LR-Systematik
0..7
0..78
0..78.3
0..7
0..78
0..78.3
LGBl-Nummern
1992 / 029
1992 / 028
Landtagssitzungen
26. März 1991