Stellungnahme
zu den in der 1. Lesung der Regierungsvorlage zum Gesetz über die Abänderung des Baugesetzes aufgeworfenen Fragen
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Vaduz, 10. Februar 1992
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frau Abgeordnete,
Sehr geehrte Herren Abgeordnete,
In der Landtagssitzung vom 2./3. Oktober 1991 wurden anlässlich der Beratung des Gesetzes über die Abänderung des Baugesetzes verschiedene Fragen aufgeworfen und Anregungen gemacht, welche einer näheren Überprüfung unterzogen wurden. Die Regierung unterbreitet dem Landtag nachstehend eine Stellungnahme zu den wichtigsten Fragen und schlägt einige Änderungen der Gesetzesvorlage im Sinne verschiedener während der 1. Lesung gemachter Anregungen vor. Die geänderten Texte sind unterstrichen.
Artikel 5
Aufgrund der Beratungen anlässlich der 1. Lesung geht die Regierung davon aus, dass sich ein Grossteil der Abgeordneten mit der von der Regierung vorgeschlagenen neuen Kompetenzregelung einverstanden erklärt. Aufgrund einer Anregung wird in Abs. 3 Bst. c das Wort "notwendige" gestrichen, nachdem auch diese Ausnahmen von den Vorschriften des Gesetzes und der Bauordnung nur unter Abwägung der öffentlichen wie privaten Interessen bewilligt werden können.