Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Zurücknahme von Vorbehalten zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
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Vaduz, 26. Februar 1991
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
sehr geehrte Frau Abgeordnete,
sehr geehrte Herren Abgeordnete,
Die Regierung gestattet sich, Ihnen nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Zurücknahme von Vorbehalten zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4. November 1950, LGBl. 1982 Nr. 60, zu unterbreiten.
Die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4. November 1950 (EMRK; im folgenden kurz "Menschenrechtskonvention" genannt) ist am 23. November 1978 durch unser Land unterzeichnet und am 8. September 1982 ratifiziert worden. Zusammen mit der Ratifikation sind verschiedene Vorbehalte zur Menschenrechtskonvention gemacht worden, da die liechtensteinische Gesetzgebung nicht in allen Punkten den in der Menschenrechtskonvention garantierten Rechten und Freiheiten entsprach. Zwischenzeitlich sind verschiedene liechtensteinische Gesetze, namentlich das Strafgesetz und die Strafprozessordnung revi-
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diert worden. Diese Revisionen haben die Regierung veranlasst, zu überprüfen, ob einzelne Vorbehalte zurückgezogen werden können.