Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend das Abkommen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Europäischen Wirt schaftsgemeinschaft über die Zusammenarbeit im Bereich der Aus- und Weiterbildung im Rah- men von COMETT II (1990 - 1994)
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Vaduz, den 26. Februar 1991
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
sehr geehrte Frau Abgeordnete,
sehr geehrte Herren Abgeordnete,
Die Regierung gestattet sich, Ihnen den Bericht und Antrag betreffend das Abkommen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über die Zusammenarbeit im Bereich der Aus- und Weiterbildung im Rahmen von COMETT II (1990 - 1994) zu unterbreiten:
Mit der gemeinsamen Erklärung der Minister der EFTA- und der EG-Staaten von 1984 in Luxemburg wurden die Grundlagen für eine über die Freihandelsabkommen hinausgehende Zusammenarbeit der EFTA- und der EG-Staaten gelegt. Im Rahmen einer verstärkten Zusammenarbeit war es die Absicht der EFTA-Staaten, direkte Beteiligung an EG-Programmen zu erhalten. Dies gelang vor allem im Bereich der Forschung und Entwicklung, wo die grösseren EFTA--
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Staaten umfassende Zusammenarbeitsabkommen mit der EG abschliessen konnten.
Da die EG keine allgemeine Zuständigkeit im Bildungsbereich besitzt, war sie sehr zurückhaltend bei der Öffnung ihrer Bildungsprogramme. Erst 1989 ist es den EFTA-Staaten gelungen, eine teilweise Öffnung der für sie besonders interessanten sogenannten Mobilitätsprogramme zu erreichen. Vorerst war die EG jedoch nur bereit, ihre in gewissem Sinne als sekundär betrachteten Programme SCIENCE (Stimulierung von Zusammenarbeit und Austausch im wissenschaftlichen und technischen Bereich) und COMETT (Zusammenarbeit zwischen Hochschule und Wirtschaft auf dem Gebiet der Technologie) den EFTA-Staaten zugänglich zu machen. Die anderen Mobilitätsprogramme, an denen gewichtiges Interesse bestand, sollten erst nach und nach Gebiet der Zusammenarbeit werden.
Für Liechtenstein kam eine Beteiligung am Programm SCIENCE nicht in Frage, da es zum einen keine Zusammenarbeitsabkommen über Forschung und Entwicklung geschlossen hatte und zum andern über keine Forschungsinstitutionen auf dem naturwissenschaftlich-technischen Bereich verfügt, an denen postgraduierten Studien absolviert werden könnten. Beim Programm COMETT hingegen ergab sich auch für Liechtenstein die Möglichkeit einer Zusammenarbeit, da die Wirtschaft des Landes einen hohen technologischen Stand aufweist und das Land mit der Liechtensteinischen Ingenieurschule (LIS) über eine Bildungseinrichtung verfügt, die die Förderkriterien vollumfänglich erfüllt. Diese Gründe wurden von der EG-Kommission anerkannt und sie hat entsprechend dem Euro-
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päischen Parlament und dem Ministerrat der Europäischen Gemeinschaften den Abschluss eines COMETT-Abkommens mit dem Fürstentum Liechtenstein empfohlen.