Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1991 / 41
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Ein­lei­tung
I.Aus­gangs­lage
II.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Artikeln
Art. 8 Abs.2.4 und 6
Art. 11 Abs. 4
Art. 14 Abs. 1
Art. 15 Abs. 3 lit. g
Art. 16 Abs. 1 lit. b. Abs. 1bis und 3
Art. 17 Abs. 2
Art. 23 Abs. 3bis
Art. 52 Abs. 3
Art. 53 a
Art. 65
Art. 73 Abs. 1
Art. 86 Abs. 3
Art. 89 Abs. 3
Art. 94 Abs. 9
III.Antrag
Blauer Teil
 
Bericht und Antrag  der Regierung  an den  Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend  die Abänderung des Strassenverkehrsgesetzes
 
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Vaduz, 4. Juni 1991
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
sehr geehrte Frau Abgeordnete,
sehr geehrte Herren Abgeordnete,
Die Regierung gestattet sich, Ihnen nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Strassenverkehrsgesetzes zu unterbreiten.
I.Ausgangslage
Das Strassenverkehrsgesetz, welches am 30. Juni 1978 erlassen worden ist, hat sich als Ganzes bewährt. Die rasch fortschreitende Entwicklung des Strassenverkehrs verlangt jedoch, die Vorschriften laufend zu überprüfen und den Gegebenheiten der Zeit anzupassen. In diesem Sinn ist das Strassenverkehrsgesetz bis heute durch drei Teilrevisionen abgeändert worden, nämlich am 3. Dezember 1980, 15. November 1984 und 15. November 1988. Die Landespolizei und die Motorfahrzeugkontrolle sind anfangs dieses Jahres bei der Regierung vorstellig geworden und haben vorgeschlagen, das Strassenverkehrsgesetz teilweise zu revidieren, da einige Bestimmungen der Konkretisierung und Präzisierung bedürften. Die Regierung hat diesen Vorschlag aufgenommen und die vorliegende Gesetzesvorlage erar-
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beitet. Der Landespolizei, der Motorfahrzeugkontrolle und dem Transportgewerbe ist im Rahmen der Erarbeitung dieser Gesetzesvorlage Gelegenheit gegeben worden, zu den überarbeiteten Bestimmungen Stellung zu nehmen. Sie sind mit den vorgeschlagenen Änderungen und Ergänzungen einverstanden.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
1992 / 045
Landtagssitzungen
07. November 1991
06. November 1991
03. Juli 1991