Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1991 / 63
Zurück Druckansicht Dokument als PDF Navigation anzeigen
Ein­lei­tung
Abän­de­rung des Strassenverkehrsgesetzes
Art. 11 Abs. 4:
Art. 14 Abs. 1:
Art. 15 Abs. 3 lit. a:
Art. 16 Abs. 1 lit. b:
Art. 23 Abs. 3bis:
Art. 52 Abs. 3:
Art. 53 a:
Art. 86 Abs. 3, Art. 89 Abs. 3 und Art. 94 Abs. 9:
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag
Zu den in der ersten Lesung zur Regierungs- vorlage betreffend die Abänderung des  Strassenverkehrsgesetzes aufgeworfenen  Fragen
 
2
Vaduz, 17. September 1991
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frau Abgeordnete,
Sehr geehrte Herren Abgeordnete,
In der Landtagssitzung vom 3./4. Juli 1991 wurden anlässlich der Beratung der Gesetzesvorlage über die Abänderung des Strassenverkehrsgesetzes verschiedene Fragen aufgeworfen und Abänderungsvorschläge unterbreitet. Die Regierung hat sich zwischenzeitlich mit den aufgeworfenen Fragen und den Abänderungsvorschlägen auseinandergesetzt und unterbreitet dem Landtag nachstehend eine Stellungnahme.
Art. 11 Abs. 4:
In der ersten Lesung sind einerseits Sinn und Zweck und andererseits die praktische Umsetzung dieses Absatzes in Zweifel gezogen worden.
Im Hinblick auf die Umsetzung dieser Bestimmung ist zu berücksichtigen, dass auf dem Gebiet der Motorfahrzeugtypenprüfung die Behörden beim heutigen Stand der Infrastruktur nicht in der Lage sind, zusätzlich zu den bereits wahrzunehmenden Aufgaben auch noch spezielle Verbrauchsmessungen durchzuführen. In Frage kommt daher bis auf weiteres allein die Selbstzertifikation durch die
3
Hersteller von Motorfahrzeugen. Diese ist auf der Basis einer freiwilligen Übereinkunft durchzuführen. Man darf annehmen, dass eine zuverlässige Information über den Treibstoffverbrauch der Fahrzeuge das Umwelt- und Energiebewusstsein der Autobenützer fördert. Meinungsumfragen in den umliegenden Nachbarstaaten haben ergeben, dass das Kriterium des Treibstoffverbrauches für den Autointeressierten eine sehr wichtige Rolle spielt. Unter den Motiven beim Kauf eines Autos figuriert der günstige Benzinverbrauch mit Abstand an erster Stelle, vor anderen Kriterien wie z.Bsp. günstiger Kaufpreis, günstiger Unterhalt, Qualität/Lebensdauer und Sicherheit. Richtig angemerkt worden ist sicherlich, dass die Verbrauchsmengen von einer grossen Zahl von Variablen abhängig sind. Einerseits variieren sie (fahrzeugbedingt) je nach Motorenkonzept, Getriebeart, Gewicht, Luftwiderstandsbeiwert usw., andererseits (fahrzeugunabhängig) je nach Strassenverhältnissen, Wetterbedingungen, Temperaturen und insbesondere je nach der individuellen Fahrweise. Die heute gebräuchlichen standardisierten Fahrtzyklustests beruhen auf Simulationen, welche unmöglich all diesen Faktoren Rechnung tragen können. Dies gilt selbstverständlich auch dann, wenn die Messungen von einer amtlichen Prüfstelle durchgeführt werden.
Im übrigen ist noch einmal darauf hinzuweisen, dass diese Bestimmung als blosse Kompetenznorm formuliert ist und daher der Regierung den nötigen Spielraum gewährt, eine Anordnung mit der angemessenen Eingriffsintensität zu erlassen.