Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1991 / 82
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Ein­lei­tung
I.Finanz­ge­setze für das Jahr 1992
1.Kre­ditsper­rung fuer neue Aus­gaben (Art 1)
2.Ansaetze fuer die Ver­mö­gens- und Erwerbss­teuer (Art. 2)
3.Nicht zweck­ge­bun­dene Finanz­zu­wei­sungen an die Gemeinden (Art. 3)
4.Erhö­hung Beglau­bi­gungs­ge­bühren (Art. 8)
5.Sub­ven­tionen fuer Rhein- und Rüfe­schutz­bauten (Art 10)
6.Ver­zin­sung Dota­ti­ons­ka­pital Lan­des­bank (Art. 12)
7.Ver­zin­sung des Dota­tions- und Anstalts­ka­pi­tals der LKW (Art. 13)
8.Unverän­derte Bestimmungen
9.Antrag
 
Bericht und Antrag  der Regierung an den  Landtag des Fuerstentums Liechtenstein
betreffend  das Finanzgesetz fuer das Jahr 1992
 
1
Vaduz, 5. November 1991
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frau Abgeordnete,
Sehr geehrte Herren Abgeordnete,
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zum Entwurf für das Finanzgesetz 1992 zu unterbreiten.
[Art. 1]
In Artikel 1 des Gesetzesentwurfs wird wie bereits in den Vorjahren bestimmt, dass die Voranschlagskredite für neue Ausgaben der vorgängigen Zustimmung des Landtags vorbehalten bleiben. Diese Einschränkung verpflichtet die Regierung, dem Landtag für neue Ausgaben einmaligen oder wiederkehrenden Charakters einen gesonderten Bericht zur Genehmigung vorzulegen, welcher in der Folge auch dem fakultativen Finanzreferendum unterliegt. Nach vorheriger Beratung in der Finanzkommission hat die Regierung dem Landtag vor kurzem einen Bericht und Antrag zur Abänderung der verfassungsrechtlichen Bestimmungen über das Finanzreferendum zur Genehmigung unterbreitet, welcher die dem Referendum unterliegenden Limiten für einmalige Neuausgaben auf Fr. 500'000 und für wiederkehrende neue Ausgaben auf Fr. 200'000 erhöht. Verbunden wird diese Novellierung der Referendumsgrenzen mit einer Ergänzung der Bestimmungen des Finanzhaushaltungsgesetzes, welche den Begriff der gebundenen Ausgaben umschreiben und damit eine indirekte Interpretation für den Begriff der Neuausgabe schaffen. Auf der Basis dieser vorgeschlagenen Neuregelung wären folgende im Voranschlagsentwurf 1992 aufgenommenen Ausgabenkredite bis zur Freigabe mittels eines vom Landtag zu fassenden Finanzbeschlusses gesperrt:
 
Konto-Nr.
Kontobezeichnung
Kreditsumme
510.3140
Ausstellung "Liba 1992"
900000
51.110
Regierungsgebäude (Umbau,
Renovation)
4000000
51.120
Ladtagsgebäude
3000000
51.170
Hangbebauung Regierungsviertel
2000000
54.025
EDV-Lösung für Gemeinden
600000
2
Für das Strassenbauprogramm 1992 liegt dem Landtag ein besonderer Bericht mit dem Antrag auf Bereitstellung eines Rahmenkredits von Fr. 3'000'000 für die Verbesserung diverser Strassenstücke zur Beschlussfassung vor.
LR-Systematik
6
61
612
LGBl-Nummern
1992 / 001
Landtagssitzungen
11. Dezember 1991