Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fuerstentums Liechtenstein
betreffend das Finanzgesetz fuer das Jahr 1992
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Vaduz, 5. November 1991
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frau Abgeordnete,
Sehr geehrte Herren Abgeordnete,
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zum Entwurf für das Finanzgesetz 1992 zu unterbreiten.
[Art. 1]
In Artikel 1 des Gesetzesentwurfs wird wie bereits in den Vorjahren bestimmt, dass die Voranschlagskredite für neue Ausgaben der vorgängigen Zustimmung des Landtags vorbehalten bleiben. Diese Einschränkung verpflichtet die Regierung, dem Landtag für neue Ausgaben einmaligen oder wiederkehrenden Charakters einen gesonderten Bericht zur Genehmigung vorzulegen, welcher in der Folge auch dem fakultativen Finanzreferendum unterliegt. Nach vorheriger Beratung in der Finanzkommission hat die Regierung dem Landtag vor kurzem einen Bericht und Antrag zur Abänderung der verfassungsrechtlichen Bestimmungen über das Finanzreferendum zur Genehmigung unterbreitet, welcher die dem Referendum unterliegenden Limiten für einmalige Neuausgaben auf Fr. 500'000 und für wiederkehrende neue Ausgaben auf Fr. 200'000 erhöht. Verbunden wird diese Novellierung der Referendumsgrenzen mit einer Ergänzung der Bestimmungen des Finanzhaushaltungsgesetzes, welche den Begriff der gebundenen Ausgaben umschreiben und damit eine indirekte Interpretation für den Begriff der Neuausgabe schaffen. Auf der Basis dieser vorgeschlagenen Neuregelung wären folgende im Voranschlagsentwurf 1992 aufgenommenen Ausgabenkredite bis zur Freigabe mittels eines vom Landtag zu fassenden Finanzbeschlusses gesperrt:
Konto-Nr. | Kontobezeichnung | Kreditsumme |
510.3140 | Ausstellung "Liba 1992" | 900000 |
51.110 | Regierungsgebäude (Umbau, Renovation)
| 4000000 |
51.120 | Ladtagsgebäude | 3000000 |
51.170 | Hangbebauung Regierungsviertel | 2000000 |
54.025 | EDV-Lösung für Gemeinden | 600000 |
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Für das Strassenbauprogramm 1992 liegt dem Landtag ein besonderer Bericht mit dem Antrag auf Bereitstellung eines Rahmenkredits von Fr. 3'000'000 für die Verbesserung diverser Strassenstücke zur Beschlussfassung vor.