Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Obligatorische Unfallversicherung
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Vaduz, den 20. Oktober 1992
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frau Abgeordnete
Sehr geehrte Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gesetzes über die obligatorische Unfallversicherung (UVG) zu unterbreiten:
Wie im Bericht und Antrag der Regierung zum EWR-Abkommen erwähnt, bietet die Übernahme des Acquis communautaire (Verordnung 1408/7l/EWG und Richtlinie 69/7/EWG) keine besonderen Probleme und erfordert keine grossen Änderungen des UVG. Dagegen ist der Geltungsbereich der Vorschriften über die Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten zu erweitern.