Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1992 / 114
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Ein­lei­tung
I.Aus­gangs­lage
1.All­ge­meines
2.Gründe für die Gesetzesrevision
II.Schwer­punkte der Gesetzesrevision
III.Ergebnis der Vernehmlassung
1.Im allgemeinen
2.Im besonderen
IV.Erläu­te­rungen zum Gesetzesentwurf
1.Zugang zum Beruf des Rechtsanwalts
2.Rechte und Pflichten der Rechtsanwälte
3.Kon­zi­pi­enten
4.Dis­zi­pli­nar­ge­walt
5.Erlö­schen der Rechtsanwaltschaft
6.Liech­tens­tei­ni­sche Rechtsanwaltskammer
7.Nie­der­las­sung von Rechts­an­wälten aus dem Euro­päi­schen Wirtschaftsraum
8.Aus­übung des freien Dienstleistungsverkehrs
9.Straf­bes­tim­mungen Art. 62 und 63
10.Über­gangs­bes­tim­mungen
11.Schluss­bes­tim­mungen
V.Per­so­nelle und finan­zi­elle Auswirkungen
VI.Antrag
Regie­rungs­vor­lage
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag
zum Gesetz über die Rechtsanwälte
 
1
Vaduz, 5. November 1992
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
sehr geehrte Frau Abgeordnete,
sehr geehrte Herren Abgeordnete,
Die Regierung gestattet sich, Ihnen nachstehenden Bericht und Antrag zum Gesetz über die Rechtsanwälte zu unterbreiten:
1.Allgemeines
Obwohl der Verfassungsgesetzgeber im Jahre 1921 in Art. 27 der Verfassung dem Gesetzgeber den Auftrag erteilt hat, die berufsmässige Ausübung der Parteienvertretung gesetzlich zu regeln, ist ein eigentliches Anwaltsrecht erst im Jahre 1968 geschaffen und inzwischen einige Male novelliert worden. Die vorliegende Gesetzesvorlage basiert auf einem Expertenentwurf, der in einer speziell gebildeten Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz von Regierungschef-Stellvertreter Dr. Herbert Wille beraten und zuhanden der Regierung verabschiedet wurde.
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LR-Systematik
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LGBl-Nummern
1993 / 041
Landtagssitzungen
13. November 1992