Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag
zum Gesetz über die Rechtsanwälte
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Vaduz, 5. November 1992
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
sehr geehrte Frau Abgeordnete,
sehr geehrte Herren Abgeordnete,
Die Regierung gestattet sich, Ihnen nachstehenden Bericht und Antrag zum Gesetz über die Rechtsanwälte zu unterbreiten:
Obwohl der Verfassungsgesetzgeber im Jahre 1921 in Art. 27 der Verfassung dem Gesetzgeber den Auftrag erteilt hat, die berufsmässige Ausübung der Parteienvertretung gesetzlich zu regeln, ist ein eigentliches Anwaltsrecht erst im Jahre 1968 geschaffen und inzwischen einige Male novelliert worden. Die vorliegende Gesetzesvorlage basiert auf einem Expertenentwurf, der in einer speziell gebildeten Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz von Regierungschef-Stellvertreter Dr. Herbert Wille beraten und zuhanden der Regierung verabschiedet wurde.
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