Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1992 / 115
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Ein­lei­tung
I.Aus­gangs­lage
II.Schwer­punkte der Gesetzesrevision
III.Ver­nehm­las­sungs­er­gebnis
1.Im allgemeinen
2.Im einzelnen
IV.Per­so­nelle und finan­zi­elle Auswirkungen
V.Antrag
Regie­rungs­vor­lage
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag
zum Gesetz über die  Patentanwälte
 
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Vaduz, 5. November 1992
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
sehr geehrte Frau Abgeordnete,
sehr geehrte Herren Abgeordnete,
Die Regierung gestattet sich, Ihnen nachstehenden Bericht und Antrag zum Gesetz über die Patentanwälte zu unterbreiten.
I.Ausgangslage
Wie bereits im Bericht und Antrag der Regierung zum Gesetz über die Rechtsanwälte (Nr.114/1992) dargestellt worden ist, besteht im Hinblick auf die beabsichtigte Beteiligung am Europäischen Wirtschaftsraum ein aktueller Regelungsbedarf, die Niederlassungsfreiheit und die Dienstleistungsfreiheit für Patentanwälte im liechtensteinischen Recht zu verankern. Obwohl dem Fürstentum Liechtenstein Übergangsfristen zustehen, ist es aus rechtlichen Gründen geboten, die Niederlassungsfreiheit und die Dienstleistungsfreiheit zusammen mit den übrigen Gesetzesmaterien im gegenständlichen Gesetzeserlass noch vor Inkrafttreten des EWR-Abkommens integral zu regeln.
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Da grundlegende Neuerungen anstehen und es auch notwendig ist, für die verschiedenen, heute in einem einzigen Gesetz zusammengefassten Berufsgattungen (Rechtsanwälte, Rechtsagenten, Treuhänder, Buchprüfer, Patentanwälte) voneinander getrennte Gesetze zu schaffen, ist eine Neufassung des Rechts der Patentanwälte angezeigt.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
1993 / 043
Landtagssitzungen
09. Dezember 1992
13. November 1992