Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag
zum Gesetz über die Treuhänder
2
Vaduz, 5. November 1992
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
sehr geehrte Frau Abgeordnete,
sehr geehrte Herren Abgeordnete,
Die Regierung gestattet sich, Ihnen nachstehenden Bericht und Antrag zum Gesetz über die Treuhänder zu unterbreiten.
Wie bereits im Bericht und Antrag der Regierung zum Gesetz über die Rechtsanwälte (Nr.114/1992) dargestellt worden ist, besteht im Hinblick auf die beabsichtigte Beteiligung am Europäischen Wirtschaftsraum ein aktueller Regelungsbedarf, die Niederlassungsfreiheit und die Dienstleistungsfreiheit für Treuhänder im liechtensteinischen Recht zu verankern. Obwohl dem Fürstentum Liechtenstein Übergangsfristen zustehen, ist es aus rechtlichen Gründen geboten, die Niederlassungsfreiheit und die Dienstleistungsfreiheit zusammen mit den übrigen Gesetzesmaterien im gegenständlichen Gesetzeserlass noch vor Inkrafttreten des EWR-Abkommen integral zu regeln.
3
Da grundlegende Neuerungen anstehen und es auch notwendig ist, für die verschiedenen, heute in einem einzigen Gesetz zusammengefassten Berufsgattungen (Rechtsanwälte, Rechtsagenten, Treuhänder, Buchprüfer, Patentanwälte) voneinander getrennte Gesetze zu schaffen, ist eine Neufassung des Rechts der Treuhänder angezeigt.