Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag
zum Grundverkehrsgesetz
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Vaduz, 5. November 1992
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
sehr geehrte Frau Abgeordnete,
sehr geehrte Herren Abgeordnete,
Die Regierung gestattet sich, Ihnen nachstehenden Bericht und Antrag zum Grundverkehrsgesetz zu unterbreiten.
Das EG-Recht enthält keine spezielle Regelung der Grundverkehrsmaterie, etwa durch Verordnungen oder Richtlinien. Es steht grundsätzlich in der Kompetenz der Mitgliedstaaten, die Voraussetzung für Verfügungen über Immobilien zu bestimmen. Allerdings finden auch im Bereich der Eigentumsordnung Befugnisse der Einzelstaaten dort ihre Grenze, wo das Funktionieren des europäischen Marktes berührt ist.
Nationale Gesetze, welche direkt oder indirekt den Grunderwerb erschweren, können vor allem im Bereich der sogenannten Freizügigkeit oder Freiheit des Personenverkehrs, die sich aus der Arbeitnehmer-
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freizügigkeit, der Niederlassungs- und der Dienstleistungsfreiheit zusammensetzt, sowie bei der Freiheit des Kapitalverkehrs Probleme aufwerfen.