Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1992 / 122
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Ein­lei­tung
I.Aus­gangs­lage
1.Heu­tige Situation
2.Ent­wick­lung der finan­zi­ellen Situa­tion der IV von 1960 - 1989
II.Neu­re­ge­lung
1.Inhalt und Begründung
2.Sch­lies­sung der Finanzierungslücke
III.Antrag
Blauer Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Invalidenversicherung
 
1
Vaduz, den 10. November 1992
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
sehr geehrte Frau Abgeordnete
sehr geehrte Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend der Begrenzung des Staatsbeitrags an die Invalidenversicherung auf 50% des Gesamtaufwands zu unterbreiten.
1.Heutige Situation
Gemäss der geltenden Regelung übernimmt der Staat das jährliche Defizit der Invalidenversicherung (LGBI. 1976 Nr. 14). 1992 wird dieses Defizit voraussichtlich 8,5 Mio. Fr. betragen bei einem Gesamtaufwand der IV von 18 Mio. Fr. Für das nächste Jahr wird mit einem weiteren Anstieg des Defizits und damit des Staatsbeitrags auf 10,2 Mio. Fr. oder 50,5% des Gesamtaufwands gerechnet. Das wachsende Defizit ist eine Folge der unterschiedlichen Wachstumsraten von Ausgaben und Einnahmen aus Versicherungsbeiträgen. Die hohen Ausgabensteigerungen finden ihre Hauptursache in der Erhöhung der ordentlichen Renten. Prozentual stark zugenommen haben zudem die Kosten für medizinische Massnahmen und die auszurichtenden Betriebskostenbeiträge. Der Gesamtaufwand ist in den Jahren 1990 bis 1992 um 4,5 Mio. Fr. oder 34% angestiegen. Die Renten der Anspruchsberechtigten wurden in den letzten Jahren wie folgt erhöht:
 
  
Rentenerhöhungen
Rentenanstieg in Franken
1990
6.70 %
+ 1,39 Mio.
1991
6.25 %
+ 1,34 Mio.
1992
6.00 %
+ 1,49 Mio.
2
Auf der Einnahmenseite hingegen sind die IV-Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, die sich gesamthaft auf 0,76% der Lohnsumme belaufen, wesentlich schwächer gestiegen. Dies hängt mit dem Konjunktureinbruch im Frühjahr 1991 und der seither zu verzeichnenden gedämpften Wirtschaftslage zusammen. Auch für das Jahr 1993 zeichnet sich hier keine Änderung ab.
 
  
Gesamtaufwand
IV-Beiträge
Staatsbeitrag
  
1990
Fr. 13'482'536
Fr. 8'304'928
Fr. 4'807'903
(effektiv)
1991
Fr. 15'873'222
Fr. 8'854'419
Fr. 6'775'938
(effektiv)
1992
Fr. 18'000'000
Fr. 9'500'000
Fr. 8'500'000
(mutmasslich)
1993
Fr. 20'200'000
Fr. 10'000'000
Fr. 10'200'000
(geschätzt)
Eine detaillierte Übersicht zur finanziellen Situation und Entwicklung der IV findet sich im Anhang.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
1993 / 033
Landtagssitzungen
09. Dezember 1992