Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1992 / 143
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Ein­lei­tung
1.Erör­te­rung der Fragen
Zu Art. 2 Ausbildungsnachweise
Zu Art. 23 (neu) Einst­wei­lige Massnahmen
Zu Art. 24 (neu) Beschwerde
Zu Art. 26 (bisher Art. 24 ) Erlö­schen des Patentanwaltsberufes
2.Ände­rungs­vor­schläge
Kor­ri­gierte Regierungsvorlage
 
Stellungnahme  der Regierung an den Landtag
zu den in der ersten Lesung der Regierungs vorlage zum Gesetz über die Patentanwälte  aufgeworfenen Fragen
 
2
Vaduz, den 24. November 1992
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frau Abgeordnete
Sehr geehrte Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, Ihnen nachstehende Stellungnahme zu den in der ersten Lesung der Regierungsvorlage zum Gesetz über die Patentanwälte aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten:
Zu Art. 2 Ausbildungsnachweise
Es fehlt die in der Gesetzesvorlage über die Rechtsanwälte, die Treuhänder und die Wirtschaftsprüfer und Revisionsgesellschaften enthaltene Bestimmung, unter welchen Voraussetzungen die Regierung Ausbildungsabschlüsse von Universitäten und Fachhochschulen anerkennen kann. Die Umschreibung ist bereits im bisherigen Recht (Art. 30 f, LGBl. 1987 Nr. 29) enthalten.
LR-Systematik
1
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LGBl-Nummern
1993 / 043