Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1992 / 144
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Ein­lei­tung
Zu Art. 1 (Zielsetzung)
Zu Art. 19 (Widerruf)
Zu Art. 20 (Verfahrensvorschriften)
Zu Art. 19 (Widerruf)
Zu Art. 20 (Verfahrensvorschriften)
 
Stellungnahme  der Regierung an den Landtag
zu den in der ersten Lesung der Regierungs vorlage zum Grundverkehrsgesetz  aufgeworfenen Fragen
 
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Vaduz, 24. November 1992
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
sehr geehrte Frau Abgeordnete,
sehr geehrte Herren Abgeordnete,
Die Regierung gestattet sich, Ihnen nachstehende Stellungnahme zu den in der ersten Lesung der Regierungsvorlage zum Grundverkehrsgesetz aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten:
Zu Art. 1 (Zielsetzung)
Es wurde vorgebracht, dass der Ausdruck "Grosse" in Abs. 1 durch das Wort "Kleinheit" ersetzt werden könnte. Dieses Wort würde zum Ausdruck bringen, was konkret unter "Grosse" gemeint sei. Das ist richtig. Doch besagen beide Begriffe das Gleiche. Auch der Begriff "Grosse" lässt den Schluss zu, dass hier die Kleinheit des Landes angesprochen ist. Es gibt daher keinen zwingenden Grund, von der vorgeschlagenen Textierung abzugehen.