Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1992 / 172
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Ein­lei­tung
1.Auf­trag
2.Grund­sätz­liche Erwägungen
2.1.Zum Namensrecht
2.2.Zur Auf­tei­lung des wäh­rend der Ehe erzielten Vermögenszuwachses
2.3.Ver­mö­gen­saus­ein­an­der­set­zung im Todesfall
2.4.Peti­tion zum Ehe- und Fami­li­en­recht vom 6./7. November 1991
2.5.Haus­halt und Kinderbetreuung
3.Kom­men­tie­rung der Aenderungsvorschläge
Zu Artikel 44 RV
Zu Artikel 89 a ff RV
von der Kom­mis­sion abge­än­derte Regierungsvorlage
von der Regie­rung abge­än­derte Regierungsvorlage
 
Bericht an den Landtag
zur Beratung der Ehe- und Familienrechtsreform
 
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Vaduz, 1. Oktober 1992
P
 
1.Auftrag
Der Landtag bestellte in seiner Sitzung vom 25./26. März 1992 eine Kommission, bestehend aus dem Landtagspräsidenten Dr. Karlheinz Ritter als Vorsitzenden und den Mitgliedern Manfred Biedermann, Emma Eigenmann, Dr. Dieter Walch und Reinhard Walser. Er beauftragte sie, sich mit den Bereichen der Namensgebung und der Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten im Falle der Auflösung der Ehe durch Tod oder Scheidung zu befassen. Zeitlich sollte die Kommission so arbeiten, dass sie ihren Bericht dem Landtag bis zur Sommerpause vorlegen könnte, um das Gesetz im Herbst auch tatsächlich durchberaten zu können. Die Kommission hat die angeführten Sachbereiche in fünf Sitzungen durchberaten. An diesen Sitzungen nahmen von Seiten der Regierung Regierungschef-Stellvertreter Dr. Herbert Wille und Ressortsekretär lic.iur. Marzell Beck teil.
Der nachstehende Bericht ist in zwei Teile gegliedert. Der erste Teil hält die grundsätzlichen Erwägungen fest, während im zweiten Teil die Kommentierung der vorgeschlagenen Aenderungen erfolgt.
Die Aenderungsvorschläge der Kommission werden in die Regierungsvorlage auf der Grundlage der Stellungnahme (Nr. 106/1991) eingebaut, wobei die Aenderungsvorschläge der Kommission besonders gekennzeichnet werden. Es werden also die Regierungsvorlagen, soweit sie das Ehegesetz und das ABGB betreffen, mit den besonders gekennzeichneten Aenderungsvorschlägen der Kommission in ihrer Gesamtheit
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vorgelegt. Sie sind betitelt mit "von der Kommission abgeänderte Regierungsvorlage" bzw. "abgeänderte Regierungsvorlage".
Es sei darauf hingewiesen, dass die Kommissionsmitglieder - wie anlässlich der Kommissionsbestellung im Landtag vom 25./26. März 1992 angeregt worden ist - mit ihren Fraktionen Rücksprache gehalten haben. Dies geschah in der Absicht, bei Behandlung im Landtag eine ausreichende Zustimmung für die Vorschläge der Kommission zu erhalten, gingen doch die Meinungen anlässlich der ersten Lesung im Landtag teilweise weit auseinander, so dass es angezeigt schien, zu Annäherungen der Standpunkte und zu tragfähigen Mehrheitsmeinungen zu kommen.
Die Kommission beschloss, nachdem von seiten der Regierung die Petition zum Ehe- und Familienrecht vom 6./7. November 1991 in ihrer Stellungnahme Nr. 106/1991 keine Berücksichtigung gefunden hatte, bei der Beratung der entsprechenden Thematik die Anliegen der Petition einzubeziehen.
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