Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1992 / 173
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Ein­lei­tung
1.Gesperrte Kre­dite (Art. 1)
2.Ansaetze Fuer die Ver­moe­gens- und Erwerbss­teuer (Art. 2)
3.Ver­zin­sung Dota­ti­ons­ka­pital Landesbank
4.Unvera­en­derte Bestimmungen
5.Antrag
Regie­rungs­vor­lage
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend das Finanzgesetz für das Jahr 1993
[Dies ist BuA 1992/108, zweiter Teil]
Vaduz, 14. November 1992
 
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frau Abgeordnete
Sehr geehrte Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zum Entwurf für das Finanzgesetz 1993 zu unterbreiten.
I.
1.Gesperrte Kredite (Art. 1)
Nach der Formulierung von Artikel 1 des Finanzgesetzes bleibt die Verwendung der Budgetkredite für neue Ausgaben im Sinne vom Artikel 66 der Verfassung der vorgängigen Zustimmung des Landtags vorbehalten. Als solche neue Ausgaben fallen im Voranschlagsentwurf für 1993 die folgenden Positionen in Betracht:
 
Konto-Nr.
Kontobezeichnung
Budget-Kredit
102.3177
Europäisches Jahr der Betagten 1993
Fr.
50'000
102.3275
Beitrag CIPRA-Geschäftsstelle
Fr.
60'000
222.3160
IMTA 1993
Fr.
100'000
230.3296
Beitrag an Liechtenstein-Institut
Fr.
400'000
405.3190
Teilnahme an der OLMA 1993 als Ehrengastland
Fr.
1'000'000
408.3229
Betriebskostenbeitrag für Getreidetrocknungsanlagen
Fr.
50'000
50.115
Darlehen für Wohnbau-Politprojekt Balzers
Fr.
50'000
51.765
Postneubau Ruggell
Fr.
1'300'000
51.781
Telefonzentrale Triesenberg
Fr.
800'000
52.070
Fixinstallation für Staatsfeiertag
Fr.
110'000
53.040
UKW-Senderanlagen für Radio Liechtenstein
Fr.
860'000
2
Die Regierung wird dem Landtag zu diesen im Voranschlag vorsorglicherweise mitberücksichtigten Aufwendungen einen gesonderten Bericht und Antrag zur Genehmigung unterbreiten.
Landtagssitzungen
10. Dezember 1992