Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend Abänderung des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und des Gesetzes über die Invalidenversicherung und des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (Einführung eines Weihnachtsgeldes)
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Vaduz, den 31. März 1992
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frau Abgeordnete,
Sehr geehrte Herren Abgeordnete,
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und des Gesetzes über die Invalidenversicherung und des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (Einführung eines Weihnachtsgeldes) zu unterbreiten:
Am 28. November 1989 reichten die Abgeordneten Reinhard Waiser, Oswald Kranz, Dr. Walter Oehry, Hermann Hassler, Günther Wohlwend, Alfons Schädler, Xaver Schädler und Franz Wächter eine Interpellation ein, die vom Landtag in seiner öffentlichen Sitzung vom 14. Dezember 1989 zur Kenntnis genommen und der Regierung mit Schreiben vom 18. Dezember 1989 zugeleitet wurde.
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Die Interpellanten richteten folgende Frage an die Regierung:
"Besteht aufgrund der guten finanziellen Situation der Alters- und Hinterlassenversicherung nicht die Möglichkeit, unseren Rentnern jeweils eines angemessenes Weihnachtsgeld auszubezahlen?"
Diese Frage wurde damit begründet, dass in Liechtenstein grundsätzlich alle Arbeitnehmer ein 13. bzw. teilweise bereits ein 14. Monatsgehalt bekommen und die Rentnerinnen und Rentner, die zwölf Renten ausbezahlt erhalten, fast die einzige Ausnahme bilden würden. Es solle deshalb von der Regierung abgeklärt werden, ob an die Rentner nicht wenigstens am Ende eines Jahres ein angemessenes Weihnachtsgeld ausbezahlt werden könne, nachdem die Ausrichtung einer 13. Rente voraussichtlich nicht ohne eine Erhöhung der AHV-Beiträge möglich wäre.
Im Rahmen der Landtagssitzung vom 14. Dezember 1989 führte einer der Interpellanten noch zusätzlich aus, dass auf das 13. bzw. das 14. Monatsgehalt auch AHV-Beiträge erhoben würden und es daher ohne Zweifel einer gewissen logischen Konsequenz und berechtigten Forderung seitens der älteren Generation entspreche, den AHV-Rentnern über die zwölf monatlichen Renten hinaus ein angemessenes Weihnachtsgeld auszubezahlen. Die Bemessung der Höhe möge dabei verantwortungsbewusst im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten erfolgen.
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Die Bearbeitung der mit dieser Interpellation aufgeworfenen Frage führte in der Folge zu zahlreichen Abklärungen der Regierung und schliesslich zum vorliegenden Bericht und Antrag an den Landtag, wie im Nachfolgenden näher dargestellt wird.