Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1992 / 4
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Ein­lei­tung
1.Aus­gangs­lage
2.Ziel­set­zung
3.Gel­tendes Recht
3.1Straf­bar­keit nach Betäubungsmittelgesetz
3.2Straf­bar­keit nach Heilmittelgesetz
4.Rechts­ver­gleich mit der Schweiz und Zollvertrag
5.Zu den kon­kreten Änderungsvorschlägen
6.Abgabe und Ent­sor­gung gebrauchter Spritzen
7.Antrag
Blauer Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zur Abänderung des Betäubungsmittelgesetzes (Abgabe von sterilen Spritzen an  Drogenabhängige)
 
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Vaduz, den 4. Februar 1992
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
sehr geehrte Frau Abgeordnete
sehr geehrte Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zur Abänderung des Betäubungsmittelgesetzes (Abgabe von sterilen Spritzen an Drogenabhängige) zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Für intravenös Drogenabhängige besteht insbesondere durch den Spritzentausch ein stark erhöhtes Risiko einer HIV-Infektion (AIDS). Wird fremdes bereits benütztes Injektionsbesteck durch einen anderen Abhängigen erneut verwendet, so befinden sich an der Spritze selber und an der Nadel Reste von infiziertem Blut, welches durch den Einstich in die Vene unmittelbar in die Blutbahn gelangt. Jeder Spritzentausch stellt somit ein reelles Übertragungsrisiko dar.
Bei den intravenös Drogenabhängigen handelt es sich somit um eine besondere Risikogruppe hinsichtlich der Möglichkeit der Infektion und Verbreitung von AIDS. Genaue Zahlen über HlV-infizierte Personen unter den Drogenabhängigen sind weder in Liechtenstein noch in der Schweiz bekannt, jedoch ist das stark erhöhte Infektionsrisiko für die intravenös Drogenabhängigen im besonderen, sowie davon ausgehend aufgrund anderer Übertra-
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gungsformen (z.B. ungeschützter Geschlechtsverkehr) für die Allgemeinheit im Sinne einer Epidemiegefährdung unbestritten. In der Schweiz ist der Spritzentausch zur Zeit als grösstes HlV-Übertragungsrisiko für Drogen injizierende Personen einzustufen. Ferner wurde in der Schweiz die Beobachtung gemacht, dass insbesondere in ländlichen Gegenden aufgrund der erhöhten sozialen Kontrolle und Anonymität der Drogenabhängigen der Zugang zu sauberem Injektionsmaterial erschwert ist. Da ein Mangel an Spritzen notwendiger Weise zu vermehrtem Spritzentausch führt, erhöht sich das Infektionsrisiko entsprechend.
Als zielgruppenspezifisches Präventionsmittel zur Verhinderung der AIDS-Ausbreitung ist u.a. der konsequente Einmalgebrauch des Spritzenbesteckes von vorrangiger Bedeutung. So ist es ebenfalls unumstritten, dass eine Verhaltensänderung der Drogenabhängigen in diesem Sinne das Infektionsrisiko ganz erheblich senken würde. Als wirkungsvolle Massnahme, um diese Verhaltensänderung unter den Drogenabhängigen zu bewirken, bietet sich -nebst einer gezielten Aufklärung über die besonderen Risiken des intravenösen Drogenkonsumes und deren wirkungsvoller Vermeidung - insbesondere die angemessene und freie Erhältlichkeit von Nadeln und Spritzen an.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
1992 / 067
Landtagssitzungen
16. Juni 1992
13. Mai 1992