Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag
zu einem Gesetz über die Produktehaftpflicht
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Vaduz, 7. Juli 1992
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
sehr geehrte Frau Abgeordnete,
sehr geehrte Herren Abgeordnete,
Die Regierung gestattet sich, Ihnen nachstehenden Bericht und Antrag zu einem Gesetz über die Produktehaftpflicht zu unterbreiten.
Gemäss EWR-Vertrag übernehmen die EFTA-Staaten die Richtlinie Nr. 85/374 des Rates vom 25. Juli 1985 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Haftung für fehlerhafte Produkte (ABI. Nr. L 210 vom 7.8.1985, S. 29; in der Folge RL genannt). Der Vertrag enthält aber im Anhang III Sonderregelungen bezüglich der Importeurhaftung und der Nuklearschäden.