Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1992 / 66
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Ein­lei­tung
1.Aus­gangs­lage
2.Ver­nehm­las­sung
3.Inhalt der Gesetzesänderung
Zu Artikel 8
Zu Artikel 59
Zu Artikel 77
Zu Artikel 99
4.Antrag
Regie­rungs­vor­lage
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag
zur Abänderung des  Strassenverkehrsgesetzes
 
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Vaduz, 9. September 1992
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
sehr geehrte Frau Abgeordnete,
sehr geehrte Herren Abgeordnete,
Die Regierung gestattet sich, Ihnen nachstehenden Bericht und Antrag zur Abänderung des Strassenverkehrsgesetzes zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Der vorliegende Gesetzesentwurf berücksichtigt die aus dem EWR-Abkommen sich ergebenden Aenderungen des Strassenverkehrsgesetzes.
Das EWR-Abkommen verpflichtet die EFTA-Staaten, und damit auch das Fürstentum Liechtenstein, den verkehrsrechtlichen Acquis, d.h. die verkehrsrechtlichen Erlasse des heute geltenden EG-Rechtes, ins Landesrecht zu übernehmen. Der Acquis umfasst insgesamt über 80 verkehrsrechtliche EG-Erlasse, die sich hauptsächlich auf technische Anforderungen an die Fahrzeuge, Masse und Gewichte der Fahrzeuge, Lenk- und Ruhezeiten der berufsmässigen Motorfahrzeugführer, den Führerausweis und gewisse Versicherungsfragen beziehen. Rechtlich erfordert nur der kleinste Teil des Acquis eine Revision des
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Strassenverkehrsrechtes. Der grösste Teil des EWR-Rechtes kann von der Regierung auf Verordnungsstufe geregelt werden.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
1992 / 114
Landtagssitzungen
22. Oktober 1992
16. September 1992
26. März 1992