Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1992 / 67
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Ein­lei­tung
I.Aus­gangs­lage
1.All­ge­meine Erwägungen
2.Amts­blatt der Euro­päi­schen Gemeinschaften
3.Aen­de­rung der Ver­fas­sung und des Kundmachungsgesetzes
II.Ver­nehm­las­sung
III.Antrag
Regie­rungs­vor­lage
Regie­rungs­vor­lage
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag
zur Abänderung der Verfassung und des  Kundmachungsgesetzes
 
2
Vaduz, 9. September 1992
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
sehr geehrte Frau Abgeordnete,
sehr geehrte Herren Abgeordnete,
Die Regierung gestattet sich, Ihnen nachstehenden Bericht und Antrag zur Abänderung der Verfassung und des Kundmachungsgesetzes zu unterbreiten:
1.Allgemeine Erwägungen
Nach bisheriger, auch dem Landtag gegenüber vertretener Auffassung der Regierung entfalten Staatsverträge ihre landesrechtlichen Wirkungen, ohne dass sie zuerst durch ein Gesetz "transformiert" werden müssen (vgl. Postulatsbeantwortung der Regierung 1984). Sie werden mit ihrem Inkrafttreten für Liechtenstein völkerrechtlich verbindlich und zum Bestandteil des Landesrechts. Ihre Normen können deshalb neben den Behörden auch Einzelpersonen verpflichten, wenn sie unmittelbar anwendbar sind. Dies ist für eine staatsvertragliche Bestimmung dann der Fall, wenn sie inhaltlich hinreichend bestimmt und klar ist, um im Einzelfall Grundlage eines Entscheides zu bilden.
3
Die Publikation der Staatsverträge ist nicht Voraussetzung für ihre völkerrechtliche Gültigkeit. Für staatliche Organe sind die völkerrechtlichen Verträge bereits vor der Veröffentlichung landesrechtlich verbindlich. Die amtliche Kundmachung ist dagegen nötig, damit die Verträge auch für den einzelnen Bürger verbindlich werden (vgl. Bericht der Regierung Nr. 53/1984, S. 13).
Im geltenden Kundmachungsgesetz vom 17. April 1985, LGBl. 1985 Nr. 41, ist die Veröffentlichung des internationalen Rechts in den Art. l, 3 und 11 geregelt. In der Verfassung sind es die Bestimmungen des Art. 67.
LR-Systematik
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170
LGBl-Nummern
1992 / 112
1992 / 111
Landtagssitzungen
22. Oktober 1992
16. September 1992