Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1992 / 77
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Ein­lei­tung
1.Ein­lei­tung
2.Das Übereinkommen
2.1Grund­lage
2.2Inhalt
2.3Beur­tei­lung des Übereinkommens
3.Bedeu­tung und Aus­wir­kungen des Bei­trittes für das Fürs­tentum Liechtenstein
4.Antrag
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag  der Regierung an den  Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein  zum Übereinkommen über die Vorrechte und  Immunitäten der Vereinten Nationen  vom 13. Februar 1946
 
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Vaduz, 22. September 1992
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
sehr geehrte Frau Abgeordnete,
sehr geehrte Herren Abgeordnete,
Die Regierung gestattet sich, Ihnen nachstehend den Bericht und Antrag betreffend den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zum Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten der Vereinten Nationen vom 13. Februar 1946 zu unterbreiten.
1.Einleitung
Die Vorrechte von Staatshäuptern und diplomatischen Vertretern im Ausland bestehen nach allgemeinem Völkerrecht und sind im einzelnen im Wiener Übereinkommen vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen (im folgenden: Wiener Übereinkommen) festgehalten (LGBl. 1968 Nr. 18). Seit dem 19. Jahrhundert sind durch eine Reihe völkerrechtlicher Verträge verschiedenen Organisationen und Staatengemeinschaftsorganen bestimmte Immunitäten von lokalen Gerichtsbarkeiten zugestanden worden. In dieser Tradition steht das vorliegende Übereinkommen, welches die Vorrechte und Immunitäten aller Haupt- und Nebenorgane der Vereinten Nationen, nicht aber diejenigen der Sonderorganisationen, festhält. Für letztere wurde am 21. November 1947 ein gesondertes Abkommen geschlossen, welches für Liechtenstein bis auf weiteres nicht von Relevanz ist.
Durch die Mitgliedschaft Liechtensteins bei den Vereinten Nationen seit dem 18. September 1990 ist der Beitritt zum vorliegenden Über-
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einkommen aktuell geworden. Dieses stammt aus den Anfängen des Bestehens der Vereinten Nationen, und fast alle Mitgliedstaaten sind ihm beigetreten.
LR-Systematik
0..1
0..19
0..19.2
LGBl-Nummern
1993 / 066
Landtagssitzungen
13. November 1992