Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend das Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Fernmeldesatellitenorganisation EUTELSAT vom 13. Februar 1987
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Vaduz, 22. September 1992
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
sehr geehrte Frau Abgeordnete,
sehr geehrte Herren Abgeordnete,
Die Regierung gestattet sich, Ihnen nachstehend den Bericht und Antrag betreffend das Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Fernmeldesatellitenorganisation EUTELSAT vom 13. Februar 1987 zu unterbreiten.
Am 1. September 1985 wurde die Europäische Fernmeldesatellitenorganisation EUTELSAT (European Telecomunications Satellite Organization) mit dem Inkrafttreten des EUTELSAT-Übereinkommens und der zugehörigen Betriebsvereinbarung gegründet. EUTELSAT ist eine europäische Organisation mit Sitz in Paris, welche den Aufbau und Betrieb des Weltraumsegmentes der Europäischen Fernmeldesatellitensysteme für öffentliche Fernmeldedienste zum Hauptzweck hat.
Liechtenstein ist am 4. Februar 1987 Vertragspartei des EUTELSAT-Übereinkommens und der dazu gehörenden Betriebsvereinbarung geworden. (Vgl. dazu den Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag Nr. 36/86 sowie LGBl. 1986 Nr. 100 und 101). In Art. XVII lit. c des Übereinkommens wird festgehalten, dass die Vertragsparteien sobald wie möglich ein Protokoll über Vorrechte, Befreiung und Immunitäten abschliessen.
Dieses Protokoll wurde an einer Regierungskonferenz vom 11. - 13. Februar 1987 in Paris ausgearbeitet und am 13. Februar 1987 angenommen. Es trat am 17. August 1988 in Kraft. Bislang zählen 17 europäische Staaten, unter anderem auch Österreich und die Schweiz, zu den
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Vertragsstaaten des Protokolls. Liechtenstein hat das Protokoll am 28 April 1987 unterzeichnet, es aber noch nicht ratifiziert.