Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die Banken und Finanzgesellschaften (Bankengesetz)
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Vaduz, den 28. Februar 1992
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
sehr geehrte Frau Abgeordnete,
sehr geehrte Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zur Totalrevision des Gesetzes über die Banken und Sparkassen zu unterbreiten:
Am 21. Dezember 1960 erliess der Hohe Landtag das Gesetz über die Banken und Sparkassen, das in den Jahren 1965 und 1975 den veränderten Verhältnissen angepasst wurde.
Der liechtensteinische Bankenbereich hat in den letzten Jahren ein beträchtliches Wachstum ausgewiesen. Daneben erfolgten bedeutsame Veränderungen, die auch in Zusammenhang mit den weltweit festzustellenden Strukturwandlungen bei den Finanzdienstleistungen zu sehen sind. In der zweiten Hälfte der 1980er Jahre wurden Ueberlegungen, auf welche Art die liechtensteinische Bankenaufsicht verbessert werden könnte, zunehmend konkreter. Die Liechtensteinische Bankenkommission hat Anfang 1989 der Regierung Vorschläge im Hinblick auf eine als notwendig erachtete Revision des Bankengesetzes unterbreitet. Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 18. April 1989 beschlossen, eine Revision des Gesetzes über die Banken und Sparkassen in die Wege zu leiten. Die Regierung hat den vorliegenden Entwurf am 25. Februar 1992 beschlossen und unterbreitet ihn hiermit dem Landtag zur Behandlung.