Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1992 / 82
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Ein­lei­tung
I.Aus­gangs­lage
II.Grund­züge des Gesetzesvorschlages
III.Ver­nehm­las­sung
IV.Antrag
Regie­rungs­vor­lage
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag
zur Abänderung des Betäubungsmittelgesetzes (Geldwäscherei)
 
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Vaduz, 29. September 1992
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
sehr geehrte Frau Abgeordnete,
sehr geehrte Herren Abgeordnete,
Die Regierung gestattet sich, Ihnen nachstehenden Bericht und Antrag zur Abänderung des Betäubungsmittelgesetzes zu unterbreiten.
I.Ausgangslage
1Der Gesetzesvorschlag geht von der Ueberlegung aus, dass es zweckmässig ist, vorerst von einer Aenderung des Strafgesetzbuches abzusehen und die österreichische StGB-Novelle, die die Geldwäsche zum Inhalt hat, abzuwarten. Der Gesetzesvorschlag stellt, so gesehen, eine Zwischen- oder Uebergangslösung dar. Er soll sicherstellen, dass die EG-Richtlinie zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche (91/308/EWG, ABI. Nr. L 166/77 vom 28. Juni 1991) rechtzeitig auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum am 1. Januar 1993 innerstaatlich umgesetzt werden kann. Die Arbeiten an der Aenderung des Strafgesetzbuches werden fortgesetzt, sobald österreichischerseits eine StGB-Novelle zur Bestrafung der Geldwäscherei vorliegt. Diese Vorgangsweise hat den Vorteil, dass das österreichische Strafgesetzbuch als Rezeptionsgrundlage soweit als möglich beibehalten werden kann.
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2.
Nach der EG-Richtlinie kann derzeit noch mit einer Beschränkung der Geldwäscherei auf Drogendelikte vorlieb genommen werden, wie dies die luxemburgische Regelung vorsieht, der auch dieser Gesetzesvorschlag folgt. Der Gesetzesvorschlag sieht eine Strafnorm vor, die als Geldwäscherei begründende Vortaten die in Art. 3 Abs. 1 lit. a der Wiener Konvention genannten Drogendelikte (vgl. Art. 20, LGBl. 1983 Nr. 38) erfasst. Eine Ausdehnung auf andere Verbrechen ist nach der EG-Richtlinie und der Wiener Konvention nicht erforderlich.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
1993 / 006
Landtagssitzungen
12. November 1992
22. Oktober 1992