Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu einem Gesetz über die Abänderung des Rohrleitungsgesetzes vom 3. Juli 1985
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Vaduz, 6. Oktober 1992
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frau Abgeordnete,
Sehr geehrte Herren Abgeordnete,
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zu einem Gesetz über die Abänderung des Rohrleitungsgesetzes vom 3. Juli 1985 zu unterbreiten:
Ähnlich dem Gewerbegesetz enthält das geltende Rohrleitungsgesetz, das im wesentlichen rezipiertem Schweizer Recht entspricht, Nationalitätsbestimmungen und Wohnsitzpflichten, die nicht im Einklang mit den Freizügigkeiten des EWR stehen. Mit dieser Vorlage war deshalb das Ziel der Inländergleichbehandlung für Staatsangehörige aus Vertragsstaaten des EWR zu verwirklichen.