Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1992 / 89
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Ein­lei­tung
1.Die EWR-recht­li­chen Erfordernisse
2.Die Auf­he­bung der Natio­na­li­täts­an­for­de­rungen für EWR-Bürger
3.Antrag
Geset­zes­vor­lage
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu einem Gesetz über die Abänderung des Rohrleitungsgesetzes vom 3. Juli 1985
 
2
Vaduz, 6. Oktober 1992
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frau Abgeordnete,
Sehr geehrte Herren Abgeordnete,
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zu einem Gesetz über die Abänderung des Rohrleitungsgesetzes vom 3. Juli 1985 zu unterbreiten:
1.Die EWR-rechtlichen Erfordernisse
Ähnlich dem Gewerbegesetz enthält das geltende Rohrleitungsgesetz, das im wesentlichen rezipiertem Schweizer Recht entspricht, Nationalitätsbestimmungen und Wohnsitzpflichten, die nicht im Einklang mit den Freizügigkeiten des EWR stehen. Mit dieser Vorlage war deshalb das Ziel der Inländergleichbehandlung für Staatsangehörige aus Vertragsstaaten des EWR zu verwirklichen.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
1993 / 008
Landtagssitzungen
12. November 1992
22. Oktober 1992