Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1992 / 92
Zurück Druckansicht Dokument als PDF Navigation anzeigen
Ein­lei­tung
1.Gegen­stand des Zusatzberichts
2.For­melle und recht­liche Voraus­set­zungen und Anforderungen
2.1Bis­he­rige Posi­tion Liechtensteins
2.2Voraus­set­zungen für einen EG-Beitritt
2.3Zusam­men­hang zwi­schen EWR-Abkommen und EG-Beitrittsgesuch
2.4Schritte eines anfäl­ligen Beitrittsverfahrens
2.5Ins­ti­tu­tio­nelle Fragen
2.6Mate­ri­elle Fragen
2.7Finan­zi­elle Auswirkungen
3.Zusam­men­fas­sung
3.1Aus­gangs­lage für den Zusatzbericht
3.2Wesent­liche Aspekte eines evtl. liech­tens­tei­ni­schen Beitrittsgesuches
3.3Vor­gehen
 
Zusatzbericht
zum Bericht und Antrag betreffend das Abkommen  über den Europäischen Wirtschaftsraum vom 2. Mai 1992 Voraussetzungen, Anforderungen, formelle und inhaltliche Aspekte sowie Konsequenzen eines allfälligen EG-Beitrittsgesuches für Liechtenstein
 
1
Vaduz, 13. Oktober 1992
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
sehr geehrte Frau Abgeordnete,
sehr geehrte Herren Abgeordnete,
Die Regierung gestattet sich hiermit, dem Hohen Landtag einen Zusatzbericht zum Bericht und Antrag betreffend das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum vom 2. Mai 1992 (Nr. 46/92) zu unterbreiten.
1.Gegenstand des Zusatzberichts
Anlässlich der Debatte des Landtages vom 16. September 1992 zum EWR-Abkommen beantragte die Fraktion der Fortschrittlichen Bürgerpartei die Unterbreitung eines Zusatzberichts, welcher sich mit den "Voraussetzungen, Anforderungen, formellen und inhaltlichen Aspekten auseinandersetzt sowie den Konsequenzen eines anfälligen EG-Beitrittsgesuches, die sich für Liechtenstein ergeben".
Die Regierung kommt hiermit diesem Wunsche nach und bringt dem Landtag die angesichts der bisherigen Ausgangslage und im Rahmen der terminlichen Gegebenheiten möglichen Informationen zur Kenntnis.
Die Regierung stellte in ihrem Bericht und Antrag zum EWR-Abkommen (S. 248) fest: "Das Abkommen über einen Europäischen Wirtschaftsraum ist damit, in der Summe gesehen, eine tragfähige und entwicklungsfähige Grundlage für eine adäquate Stellung Liechtensteins im künftigen Europa. Es sichert der Wirtschaft den Zugang zu ihren wichtigsten Märkten und lässt darüber hinaus genügend nationalen Spielraum, um für Liechtenstein wichtige Rahmenbedingungen wenigstens zum Teil auch in Zukunft zu gewährleisten. Zudem gewährleistet es die weitere enge
2
Partnerschaft mit der Schweiz und lässt für die Zukunft die notwendigen Optionen offen."
Zu den integrationspolitischen Perspektiven wurde im erwähnten Bericht und Antrag (S. 249 ff.) Stellung genommen. Dort wurde bewusst auf eine Gegenüberstellung verschiedener Optionen verzichtet, um die Diskussion im Landtag wie in der Öffentlichkeit auf das EWR-Abkommen konzentriert führen zu können.
Es sei auch zu Beginn darauf hingewiesen, dass detaillierte Angaben insbesondere zu den institutionellen, materiellen und finanziellen Auswirkungen ohne konkrete Sondierungen und Verhandlungen nicht gemacht werden können. In diesem Zusammenhang ist auch festzuhalten, dass ein Beitrittsgesuch lediglich den Wunsch nach einem EG-Beitritt ausdrückt. Ob es schlussendlich zu einem Beitritt kommt, kann erst nach einer positiven Reaktion seitens der EG, nach längeren Verhandlungen und schliesslich nach der eigentlichen politischen Diskussion und Entscheidung über den Beitritt selbst festgestellt werden. Das Einreichen eines Beitrittsgesuches ist somit klar zu trennen von den eigentlichen Beitrittsverhandlungen und vom Beitritt zur EG selbst.
LR-Systematik
0..1
0..11
0..1
0..11
LGBl-Nummern
1995 / 074
1995 / 068