Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1993 / 23
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Ein­lei­tung
1.Ein­lei­tung
2.Ents­te­hung und Inhalt der beiden Übereinkommen
2.1Übe­rein­kommen über die Früh­zei­tige Benach­rich­ti­gung bei Nuklearen Unfällen
2.2Übe­rein­kommen über Hil­fe­lei­stung bei nuklearen Unfällen oder strah­lungs­be­dingten Notfällen
3.Kom­mentar zu den ein­zelnen Bes­tim­mungen der beiden Übereinkommen
3.1Übe­rein­kommen über die früh­zei­tige Benach­rich­ti­gung bei nuklearen Unfällen
3.2Übe­rein­künften über Hil­fe­lei­stung bei nuklearen Unfällen oder strah­lungs­be­dingten Notfällen
4.Inter­es­sen­lage für Liechtenstein
5.Inner­staat­liche Rechtslage
6.Finan­zi­elle und per­so­nelle Auswirkungen
7.Antrag
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Fürstlichen Regierung an den Hohen Landtag
betreffend das Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen vom 26. September 1986 und das Übereinkommen über die Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen oder strahlungsbedingten Notfällen vom 26. September 1986
 
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Vaduz, den 10. August 1993
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
sehr geehrte Frau Abgeordnete,
sehr geehrte Herren Abgeordnete,
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend das Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen und das Übereinkommen über Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen oder strahlungsbedingten Notfällen, beide abgeschlossen am 26. September 1986 in Wien, zu unterbreiten.
1.Einleitung
Infolge der Reaktorkatastrophe in Tschernobyl am 26. April 1986 berief der Gouverneursrat der Internationalen Atomenergieorganisation (IAE0) auf den 24. - 26. September 1986 eine Sondersession der Generalkonferenz der IAE0 in Wien ein. Fünf Monate nach der Katastrophe lagen zwei Übereinkommen zur Unterzeichnung vor, in denen die frühzeitige Benachrichtigung und Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen oder strahlungsbedingten Notfällen vertraglich geregelt werden sollten. Sie waren an einer Expertenkonferenz, die vom 21. Juli bis zum 15. August 1986 in Wien abgehalten worden war und an der 62 Staaten teilgenommen hatten, nach Vorschlägen des IAEO-Sekretariats ausgearbeitet worden.
Bis heute sind rund 60 Staaten jeweils Vertragsparteien der Übereinkommen. Das Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen trat am 27. Oktober 1986, das Übereinkommen über die Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen oder strahlungsbedingten Not-
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fällen trat am 26. Februar 1987 in Kraft. Liechtenstein hat die zwei Übereinkommen am 26. September 1986 unterzeichnet.
LR-Systematik
0..7
0..73
0..73.2
0..7
0..73
0..73.2
LGBl-Nummern
1996 / 073
1996 / 072
Landtagssitzungen
20. Dezember 1993