Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1993 / 35
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Ein­lei­tung
I.[Gesetzesabänderungen]
1.Anlass
2.Ent­wick­lung dieser Gesetzesvorlage
3.Ergeb­nisse des Vernehmlassungsverfahrens
4.Zweck und Inhalt der Gesetzesvorlage
5.Finan­zi­elle Auswirkungen
6.Ver­mehrte Lei­stungen der Fami­li­en­aus­gleichs-Kassa an ein­kom­mensschwache Fami­lien mit Kindern
7.Antrag
II.[Erläuterungen]
9.Erläu­te­rungen zu den Ein­zelnen Gesetzesänderungen
III.Blauer Teil
10.Geset­zes­vor­lagen
Kein Titel
Kein Titel
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend - die Abänderung der Gesetze über die Alters- und Hinterlassenenversicherung, Invaliden- versicherung sowie Familienzulagen (Änderungen der Beitragssätze) - das Postulat vom 13. Mai 1992 in Bezug auf einkommensabhängige Leistungen der Familienausgleichskasse
 
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Vaduz, den 9. November 1993
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung, des Gesetzes über die Invalidenversicherung sowie des Gesetzes über die Familienzulagen zu unterbreiten:
1.Anlass
Im Vordergrund dieses Gesetzesvorhabens steht die finanzielle Situation der Invalidenversicherung.
Bei der Schaffung der Invalidenversicherung im Jahre 1960 wurde festgelegt, dass der Staat sich zu 50 % an der Finanzierung der Invalidenversicherung beteiligt. Nach einer entsprechenden Gesetzesänderung übernahm der Staat ab 1975 lediglich noch das jährliche Defizit. Mit dieser Umstellung sank der Staatsbeitrag an die Invalidenversicherung zunächst auf 24 % des Gesamtaufwandes, lag aber in den 80er Jahren durchschnittlich bereits bei 37 % des Gesamtaufwandes.
Das Defizit der IV (und somit der Staatsbeitrag) ist vor allem in den letzten Jahren angestiegen (4.807 Mio. Franken 1990; 6.776 Mio. Franken 1991; 8.543 Mio. Franken 1992). Die jüngste finanzielle Entwicklung der IV hat gezeigt, dass das jährliche Defizit weiter anwachsen wird und dass der Staatsbeitrag mehr als 50 %
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der Gesamtausgaben betragen würde. Der Landtag hat daher am 9. Dezember 1992 beschlossen, die Finanzierung dergestalt zu ändern, dass der Staat das jährliche Defizit lediglich bis zu einer Höhe von 50 % des Gesamtaufwandes übernimmt (Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein Nr. 122/92).
Da jedoch auf der Ausgabenseite längerfristig keine Entspannung zu erwarten ist, kann das Gleichgewicht zwischen Ausgaben und Einnahmen nur durch eine Erhöhung der Versicherungsbeiträge hergestellt werden. Ohne entsprechende Beitragserhöhung müsste in der IV mit einer Finanzierungslücke gerechnet werden.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
1994 / 037
1994 / 035
Landtagssitzungen
20. April 1994
20. Dezember 1993