Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend das Finanzgesetz für das Jahr 1994
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Vaduz, 12. November 1993
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen Abgeordnete
Sehr geehrte Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zum Entwurf für das Finanzgesetz 1994 zu unterbreiten.
Nach der Formulierung von Artikel 1 des Finanzgesetzes bleibt die Verwendung der Budgetkredite für neue Ausgaben im Sinne von Artikel 66 der Verfassung der vorgängigen Zustimmung des Landtags vorbehalten. Als solche neue Ausgaben fallen im Voranschlagsentwurf für 1994 die folgenden Positionen in Betracht:
Konto-Nr. | Kontobezeichnung | Budget-Kredit |
102.3270 | Beitrag an römisch-katholische Landeskirche (Erhöhungsbetrag) | 100'000 |
50.198 | Beteiligung an Solargenossenschaft | 50'000 |
51.150 | Renovation Verwaltungsgebäude Nr. 7 (Schädlerhaus) | 1'000'000 |
51.591 | Sanierung Schulzentrum Unterland | 1'600'000 |
51.710 | Posterweiterung Schaan | 300'000 |
51.770 | Postprovisorium Schaanwald | 300'000 |
53.040 | Radio FL (Sender inkl. Mobulationsleitungen) | 900'000 |
58. 051 | Baukostenbeitrag für Heilpädagogischen Verein | 115'000 |
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Die Regierung wird dem Landtag zu diesen im Voranschlag vorsorglich mitberücksichtigten Ausgaben gesonderte Berichte mit dem Antrag auf Freigabe der Kredite zur Genehmigung unterbreiten, Besondere Berichte gehen dem Landtag darüberhinaus auch für die Genehmigung des Stellenplanes für die Verwaltung, für die Schaffung neuer Lehrstellen im Schuljahr 1994/95 und für das Strassenbauprogramm 1994 zu.