Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1994 / 102
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Ein­lei­tung
1.Ziel­set­zung
2.Aktu­eller Handlungsbedarf
3.Anpas­sung an die ver­fas­sungs­mäs­sigen Erfordernisse
3.1.Grund­sätz­liche Erwägungen
3.2.Mög­lich­keiten der Wah­rung der Gesamt­pro­gres­sion bei Verheirateten
3.3.Aus­ge­stal­tung der Zusam­men­rech­nung der Fak­toren der Ehegatten
3.4.Stel­lung der Ehe­frau im Verfahrensrecht
4.Vor­ge­se­hene Neuregelung
4.1.Grund­sätz­li­ches
4.2.Erhö­hung des Abzugs vom Steuerbetrag
4.3.Gleichs­tel­lung der Ehe­frau im Steuerverfahren
4.4.Mit­haf­tung
5.Aus­wir­kungen der Gesetzesrevision
5.1.Per­so­nelle Aspekte
5.2.Finan­zi­elle Auswirkungen
6.Ergeb­nisse des Vernehmlassungsverfahrens
6.1.Zus­tim­mung
6.2.Ableh­nung
6.3.Abän­de­rungs- und Ergänzungsvorschläge
7.Andere reform­be­dürf­tige Gesetzesbestimmungen
8.Antrag
9.Regie­rungs­vor­lage
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des Steuergesetzes
 
1
Vaduz, 22. November 1994
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und An- trag betreffend die Abänderung des Steuergesetzes zu unterbreiten.
1.Zielsetzung
Der vorliegende Entwurf für die Abänderung des Gesetzes über die Landes- und Gemeindesteuern (Steuergesetz) vom 30. Januar 1961 strebt eine Entlastung von Ehepaaren gegenüber der steuerlichen Belastung unverheirateter Steuerpflichtiger an, die in häuslicher Gemeinschaft (sog. Konkubinat) zusammenleben. Gleichzeitig wird - unter Beachtung des Gleichheitsgebotes nach Art. 31 Abs. 1 der Verfassung - eine geschlechtsneutrale Ausgestaltung der verfahrensrechtlichen Stellung der Ehegatten vorgesehen, indem die Ehegatten, die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben, künftig eine gemeinsame Steuererklärung einzureichen haben.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
1995 / 103
Landtagssitzungen
14. Dezember 1994
14. Dezember 1994