Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des Steuergesetzes
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Vaduz, 22. November 1994
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und An- trag betreffend die Abänderung des Steuergesetzes zu unterbreiten.
Der vorliegende Entwurf für die Abänderung des Gesetzes über die Landes- und Gemeindesteuern (Steuergesetz) vom 30. Januar 1961 strebt eine Entlastung von Ehepaaren gegenüber der steuerlichen Belastung unverheirateter Steuerpflichtiger an, die in häuslicher Gemeinschaft (sog. Konkubinat) zusammenleben. Gleichzeitig wird - unter Beachtung des Gleichheitsgebotes nach Art. 31 Abs. 1 der Verfassung - eine geschlechtsneutrale Ausgestaltung der verfahrensrechtlichen Stellung der Ehegatten vorgesehen, indem die Ehegatten, die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben, künftig eine gemeinsame Steuererklärung einzureichen haben.