Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Ausrichtung von Beiträgen an die Politischen Parteien
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Vaduz, 22. November 1994
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete,
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag den nachstehenden Bericht und Antrag zur Abänderung des Gesetzes über die Ausrichtung von Beiträgen an die politischen Parteien zu unterbreiten:
Am 23. August 1984 trat das Gesetz vom 28. Juni 1984 über die Ausrichtung von Beiträgen an die politischen Parteien, LGB1. 1984 Nr. 31, in Kraft. Die Beiträge an die Parteien wurden erstmals für das Jahr 1984 ausgerichtet. Bis zu jenem Zeitpunkt hatten die Parteien in Liechtenstein im Gegensatz zu Parteien in anderen europäischen demokratischen Staaten ihren Finanzbedarf ausschliesslich durch private Spenden zu decken. Mit Gesetz vom 28. Juni 1984 wurde der Beitrag für die politischen Parteien auf Fr. 180'000.-- pro Jahr festgesetzt. Dieser Beitrag ist seither unverändert geblieben.
Mit Schreiben vom 8. November 1994 reichten die Fortschrittliche Bürgerpartei und die Vaterländische Union jeweils einen Antrag auf Erhöhung der Beiträge an die politischen Parteien bei der Regierung ein. Die Einreichung dieses Antrages erfolgte in Absprache zwischen den beiden Parteipräsidenten und dem Vertreter der Freien Liste im Landtag. Es wird eine Erhöhung der jährlichen Beitragszahlungen des Landes an die politischen Parteien beantragt, und zwar von heute Fr. 180'000.-- auf neu Fr. 300'000.--, wobei zusätzlich jede im Landtag vertretene politische Partei einen pauschalen Beitrag von jährlich Fr. 10'000.-- erhalten soll.
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Im weiteren wird eine neue Berechnung des Beitrages nach dem Anteil der an den Landtagswahlen erzielten Parteistimmen vorgeschlagen.