Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1994 / 12
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Ein­lei­tung
1.Aus­gangs­lage
a) Die "Freie Wal­dorf­schule" im all­ge­meinen
b) Die Liech­tens­tei­ni­sche Wal­dorf­schule ins­be­son­dere
2.Finan­zie­rung
3.Recht­liche Erwägungen
4.Antrag
Ent­wurf
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
über den Finanzbeschluss betreffend die Ausrichtung eines einmaligen Beitrages an die Liechtensteinische Waldorfschule
 
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Vaduz, 22. Februar 1994
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag über den Finanzbeschluss betreffend die Ausrichtung eines einmaligen Beitrages an die Liechtensteinische Waldorfschule zu unterbreiten.
a) Die "Freie Waldorfschule" im allgemeinen
Die Freie Waldorfschule hat ihre geistigen Grundlagen von Dr. Rudolf Steiners Anthroposophie erhalten. Dadurch weisen Waldorfschulen Besonderheiten auf, durch welche sie sich von öffentlichen Schulen zum Teil markant unterscheiden. So umfasst der Lehrplan der Waldorfschule die ganze Entwicklung des Kindes vom Kindergarten bis zum 18. Altersjahr. Dementsprechend werden an den Waldorfschulen nebst Kindergarten grundsätzlich 12 Schuljahre angeboten. In der Waldorfpädagogik erfährt insbesondere das Musische eine starke Gewichtung. Charakteristisch ist auch, dass der Unterricht grundsätzlich weniger differenziert als an der öffentlichen Schule erfolgt. Dies gilt vor allem für die Oberstufe, auf welcher nicht zwischen Ober-, Real- und Gymnasialschülerinnen und -schülern unterschieden wird.
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Weitere Besonderheiten der Waldorfschulen in Stichworten sind die Erteilung von Unterricht in "Epochen" (ein Fach wird über mehrere Wochen zusammenhängend unterrichtet), ein und derselbe Klassenlehrer bis zur 8. Klasse, Fremdsprachenunterricht ab der 1. Klasse der Primarschule und Eurythmie als anthroposophisch begründete Bewegungsschulung.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
1994 / 032
Landtagssitzungen
20. April 1994